In meiner Mail ist ein Satz leider unvollständig.
On 17.05.2010 15:10, Sebastian Moleski wrote:
Warum macht man soetwas, wenn es inhaltlich auf keine Änderung hinausläuft? Weil der Gesetzgeber nun einmal vorschreibt, dass der Vorstand eines Vereins die Geschäftsführung innehat, dafür die Verantwortung trägt und entsprechend haftbar gemacht werden kann. Mit dem neuen Modell wäre nicht nur eine Änderung der Bezeichnung sondern auch eine Änderung der Haftungsfrage verbunden. Diese Änderung ist vernünftig, weil jemand, der
für eine Arbeit als Geschäftsführer bezahlt wird, auch für seine Entscheidungen geradestehen und notfalls mit seinem Vermögen haften sollte. So wird es bei GmbH-Geschäftsführern (auch gemeinnützigen GmbHs) aber auch Vorständen von Stiftungen, Genossenschaften, Aktiengesellschaften, etc. gehandhabt.
Wo es nicht so abläuft, ist gerade im öffentlichen Dienst, erst recht in politisch besetzten Ämtern. Politiker müssen sich keine Sorgen machen, dass ihre Fehlentscheidungen als Politiker persönliche Haftungsfragen für ihr eigenes Vermögen aufwerfen. Was das bringt, zeigt jeder Blick in die Tageszeitung.
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