2012/1/21 Stefan Knauf <Stefan.Knauf(a)uni-bonn.de>de>:
Hallo Mathias,
danke für die Erklärung. Unter Deiner ursprünglichen Formulierung hätte man
sich Schlimmeres vorstellen können, als dass manche Weblinks nicht
anklickbar sein dürfen und der Leser stattdessen die Adresse selber in die
Adresszeile klopfen muss. Beim Wort "Netzsperre" denke ich eher daran, dass
dem Leser eine Seite gar nicht erst ausgeliefert wird, obwohl er die Adresse
eingegeben hat.
Ich war vor einigen Jahren bei einem Landesamt für Verfassungsschutz
eingeladen, da fing die Netzsperrendebatte gerade richtig an. Zwei
Eindrücke sind mir noch sehr deutlich in Erinnerung geblieben:
1. Die Justizministerin des Landes, eine Verfechterin für Netzsperren,
sagte, dass im Kampf gegen Kinderpornographie auch vertretbar sei,
dass ein paar legale Seiten (von Erwachsenen, für Erwachsene) unter
die Räder kommen.
2. Schlimmer noch als die offen nationalsozialistischen Seiten mit
strafbaren Inhalten fanden die meisten Leute dort die Seiten von
Nazis, die sich erdreisten, legale Inhalte für ihre sinisten Ziele zu
publizieren. Fast schon mit dem Ausdruck des Bedauerns wurde
daraufhingewiesen, dass man ja gegen illegale Inhalte vorgeehen könne,
aber ihnen noch ein Instrument für "leider legale" Inhalte fehlte.
Nach diesen Erfahrungen (plus einigen mehr mit Leuten wie UvdL) gehe
ich nicht davon aus, dass Netzsperrenverfechter an Verlinkungsverboten
halt machen werden.
Mathias