2012/1/21 Stefan Knauf Stefan.Knauf@uni-bonn.de:
Hallo Mathias,
danke für die Erklärung. Unter Deiner ursprünglichen Formulierung hätte man sich Schlimmeres vorstellen können, als dass manche Weblinks nicht anklickbar sein dürfen und der Leser stattdessen die Adresse selber in die Adresszeile klopfen muss. Beim Wort "Netzsperre" denke ich eher daran, dass dem Leser eine Seite gar nicht erst ausgeliefert wird, obwohl er die Adresse eingegeben hat.
Ich war vor einigen Jahren bei einem Landesamt für Verfassungsschutz eingeladen, da fing die Netzsperrendebatte gerade richtig an. Zwei Eindrücke sind mir noch sehr deutlich in Erinnerung geblieben:
1. Die Justizministerin des Landes, eine Verfechterin für Netzsperren, sagte, dass im Kampf gegen Kinderpornographie auch vertretbar sei, dass ein paar legale Seiten (von Erwachsenen, für Erwachsene) unter die Räder kommen.
2. Schlimmer noch als die offen nationalsozialistischen Seiten mit strafbaren Inhalten fanden die meisten Leute dort die Seiten von Nazis, die sich erdreisten, legale Inhalte für ihre sinisten Ziele zu publizieren. Fast schon mit dem Ausdruck des Bedauerns wurde daraufhingewiesen, dass man ja gegen illegale Inhalte vorgeehen könne, aber ihnen noch ein Instrument für "leider legale" Inhalte fehlte.
Nach diesen Erfahrungen (plus einigen mehr mit Leuten wie UvdL) gehe ich nicht davon aus, dass Netzsperrenverfechter an Verlinkungsverboten halt machen werden.
Mathias