Hinzu kommt auch noch, dass sie sich mit dem im Protokoll genannten Benutzernamen zur Wahl gestellt haben und so von der MV gewählt wurden. So steht es im Protokoll, weil es so passiert ist. Auch wenn wir die beiden jetzt fragen würden, ob sie mit Nennung ihres Klarnamens einverstanden wären, das Protokoll würden wir dennoch nicht ändern. Denn sie sind nun mal von der MV unter den protokollierten Benutzernamen gewählt worden.
Mit freundlichen Grüßen,
Pavel Richter Vorstand
Wikimedia Deutschland e.V. Tel.: +49 - 30 - 219 158 260 Twitter: @pavel
Am 28. Januar 2014 17:57 schrieb Henriette Fiebig <henriette.fiebig@snafu.de
:
On 28.01.2014, at 17:39, Manuel Schneider wrote:
Hallo,
um die fragliche Aufgabe um deren Protokollierung es hier geht überhaupt übernehmen zu können, muss man Mitglied im Verein sein. Dafür ist die Angabe des Realnamens notwendig.
Wenn man seinen Realnamen auch innerhalb dieses Vereins geheimhalten möchte, dann sollte man keine Funktion in diesem Verein übernehmen, welche öffentlich protokolliert wird.
Sei einfach ist das. Alle haben die freie Wahl wie sie sich verhalten. Die Rahmenbedingungen bestellt in diesem Fall das BGB. Diese sollte man als Bürger, Vereinsmitglied und vorallem als Funktionsträger desselben zumindest ansatzweise kennen - oder sich zumindest im Notfall diesbezüglich informieren (lassen).
Ähh ... ich muß also erstmal eine Rechtsberatung konsultieren, wenn ich so nett bin mich freiwillig an der überaus stinklangweiligen Auszählung von Kreuzchen auf Zetteln zu beteiligen?
Dennoch verfehlst auch Du den Punkt: Ich habe mit keinem Wort gesagt, daß ich daran zweifele das in öffentlichen und quasi-amtlichen Protokollen Klarnamen stehen ... wasauchimmer ... sollten oder müssen. Ich sage lediglich, daß es m. E. absolut gar nicht geht _jetzt_ den Klarnamen öffentlich einsehbar nachzuschieben (wer sich schon im Zählprotokoll nicht mit seinem Klarnamen verewigt hat, der düfte wohl Gründe dafür haben oder davon ausgegangen sein, daß es nur mit dem Nick schon OK geht).
Wie auch immer: Das sollten berufenere Geister klären oder meinethalben unter Hinzuziehung eines Anwaltes klären lassen.
Gruß
Henriette
Liebe Grüsse,
/Manuel
Am 28.01.2014 17:30, schrieb Henriette Fiebig:
Ich sage nur: Wenn ich auf der MV eine Aufgabe übernommen habe und mich
niemand zu Beginn darauf hingewiesen hat, daß mein Klarname zwingend im Protokoll erscheinen muß, dann würde ich (mindestens) einen Wutanfall allererster Güte bekommen, wenn ich hinterher mit meinem Klarnamen zwangsweise geoutet würde.
-- Manuel Schneider - Chief Information Officer Wikimedia CH - Verein zur Förderung Freien Wissens Lausanne, +41 (21) 340 66 22 - www.wikimedia.ch
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