kilian@k-kluge.de (Kilian Kluge) am 08.10.11:
Welche Lizenz genau verlangt das? Solltest Du jetzt "FAL" antworten, muß ich davon ausgehen, daß Du den Rest dieses Diskussionsfadens nicht gelesen hast.
"3. Eingliederung des Werkes Alle Elemente dieses Werkes müssen frei bleiben ; aus diesem Grunde ist es Ihnen untersagt, die Originale in andere Werke einzufügen, welche der Lizenz nicht obliegen." (http://artlibre.org/licence/lal/de)
Ich bin kein Jurist, aber für mich liest sich das genau so. Sollte das falsch interpretiert sein, wäre es übrigens auch nett, wenn jemand den entsprechenden Wikipedia-Artikel ( https://de.wikipedia.org/wiki/Lizenz_Freie_Kunst) mal ändern könnte. Da steht das nämlich auch so.
Ich kann leider nicht ausreichend französisch, um das rechtssicher aus der FAL 1.3 bzw. der FAQ übertragen zu können. Weiß nicht, ob eine nur sinngemäße Formulierung nicht gleich wieder rausrevertiert würde.
Ich bin gerne bereit, mich eines besseren belehren zu lassen!
http://commons.wikimedia.org/w/index.php?title=Commons:Village_pump/ Copyright&oldid=56877126#Licence_Art_Libre_.2F_Free_Art_License
http://www.finanzer.org/blog/2011/07/14/warum-bilder-aus-commons- nicht-nutzbar-sind/
http://artlibre.org/licence/faq#FAQ_281
Ergänzend dazu in http://artlibre.org/licence/lal/de der Abschnitt "6. Verschiedene Fassungen dieser Lizenz"
Hilft das weiter?
Btw: Was rechtliche Unklarheiten angeht, wird sich sicherlich jeder an die berüchtigte Formulierung in den cc-by-xx-deeds erinnern, die für umfangreiches Ungemach in endlos öden Diskussionen, zu Bildlöschungen, persönlichen Verunglimpfungen und weißnichtnochalles führte:
"Namensnennung - Sie müssen den Namen des Autors/Rechteinhabers in der von ihm festgelegten Weise nennen. "
Da haben die CCler ein prima Kuckucksei gelegt.
Rainer