kilian(a)k-kluge.de (Kilian Kluge) am 08.10.11:
> Welche Lizenz genau verlangt das? Solltest Du
jetzt "FAL"
> antworten, muß ich davon ausgehen, daß Du den Rest dieses
> Diskussionsfadens nicht gelesen hast.
>
"3. Eingliederung des Werkes
Alle Elemente dieses Werkes müssen frei bleiben ; aus diesem Grunde
ist es Ihnen untersagt, die Originale in andere Werke einzufügen,
welche der Lizenz nicht obliegen."
(
http://artlibre.org/licence/lal/de)
Ich bin kein Jurist, aber für mich liest sich das genau
so. Sollte
das falsch interpretiert sein, wäre es übrigens auch nett, wenn
jemand den entsprechenden Wikipedia-Artikel (
https://de.wikipedia.org/wiki/Lizenz_Freie_Kunst) mal ändern könnte.
Da steht das nämlich auch so.
Ich kann leider nicht ausreichend französisch, um das rechtssicher aus
der FAL 1.3 bzw. der FAQ übertragen zu können. Weiß nicht, ob eine nur
sinngemäße Formulierung nicht gleich wieder rausrevertiert würde.
Ich bin gerne bereit, mich eines besseren belehren zu
lassen!
http://commons.wikimedia.org/w/index.php?title=Commons:Village_pump/
Copyright&oldid=56877126#Licence_Art_Libre_.2F_Free_Art_License
http://www.finanzer.org/blog/2011/07/14/warum-bilder-aus-commons-
nicht-nutzbar-sind/
http://artlibre.org/licence/faq#FAQ_281
Ergänzend dazu in
http://artlibre.org/licence/lal/de der Abschnitt
"6. Verschiedene Fassungen dieser Lizenz"
Hilft das weiter?
Btw: Was rechtliche Unklarheiten angeht, wird sich sicherlich jeder an
die berüchtigte Formulierung in den cc-by-xx-deeds erinnern, die für
umfangreiches Ungemach in endlos öden Diskussionen, zu Bildlöschungen,
persönlichen Verunglimpfungen und weißnichtnochalles führte:
"Namensnennung - Sie müssen den Namen des Autors/Rechteinhabers in der
von ihm festgelegten Weise nennen. "
Da haben die CCler ein prima Kuckucksei gelegt.
Rainer
--