Am 04.10.2011 20:33, schrieb Rainer Knaepper:
http://artlibre.org/licence/lal/de
Unfassbar, daß sich diese Lügen immer wieder einen Weg suchen können.
Dann solltest du diese Version 1.1 (nur diese liegt in deutscher Übersetzung vor und wird in der Vorlage verlinkt) mal genau durchlesen. Die 1.1 enthält folgende Passage:
3. Eingliederung des Werkes Alle Elemente dieses Werkes müssen frei bleiben ; aus diesem Grunde ist es Ihnen untersagt, die Originale in andere Werke einzufügen, welche der Lizenz nicht obliegen.
Damit ist dieses Bild in der de-WP nicht nutzbar. Alle anderen verwendeten Lizenzen erlauben auch keine Nutzung in der de-WP. Was ist also der Sinn und Zweck dieses Lizenzmixes, als der Nachnutzung möglichst trickreich zu verhindern?
Problematisch bleibt bei der jetzigen Lizensierung mit der Art Libre ausserdem, dass festgelegt ist, dass ohne explizite Angabe der Lizenzversion die aktuelle Version (das ist die 1.3) gültig ist. Verlinkt ist aber die 1.1 in deutscher Übersetzung. Welche Lizenz ist denn jetzt die wirklich verwendete? Hinzu kommt außerdem, dass die obige Passage zwar entschärft wurde, so dass die Einbettung eines Werkes in ein Werk mit kompatibler Lizenz erlaubt ist. Problem hierbei ist aber wiederum, es gibt keine kompatible Lizenz, da die Anerkennung der Kompatibilät zweiseitig sein muss. CC hat aber die AL nicht als kompatibel anerkannt. Also auch in der aktuellen Version ist eine Einbettung in WP-Texte nicht möglich.
Wer lügt hier also?
Michail