Am 04.10.2011 20:33, schrieb Rainer Knaepper:
http://artlibre.org/licence/lal/de
Unfassbar, daß sich diese Lügen immer wieder einen Weg suchen können.
Dann solltest du diese Version 1.1 (nur diese liegt in deutscher
Übersetzung vor und wird in der Vorlage verlinkt) mal genau durchlesen.
Die 1.1 enthält folgende Passage:
3. Eingliederung des Werkes
Alle Elemente dieses Werkes müssen frei bleiben ; aus diesem Grunde ist
es Ihnen untersagt, die Originale in andere Werke einzufügen, welche der
Lizenz nicht obliegen.
Damit ist dieses Bild in der de-WP nicht nutzbar. Alle anderen
verwendeten Lizenzen erlauben auch keine Nutzung in der de-WP. Was ist
also der Sinn und Zweck dieses Lizenzmixes, als der Nachnutzung
möglichst trickreich zu verhindern?
Problematisch bleibt bei der jetzigen Lizensierung mit der Art Libre
ausserdem, dass festgelegt ist, dass ohne explizite Angabe der
Lizenzversion die aktuelle Version (das ist die 1.3) gültig ist.
Verlinkt ist aber die 1.1 in deutscher Übersetzung. Welche Lizenz ist
denn jetzt die wirklich verwendete? Hinzu kommt außerdem, dass die obige
Passage zwar entschärft wurde, so dass die Einbettung eines Werkes in
ein Werk mit kompatibler Lizenz erlaubt ist. Problem hierbei ist aber
wiederum, es gibt keine kompatible Lizenz, da die Anerkennung der
Kompatibilät zweiseitig sein muss. CC hat aber die AL nicht als
kompatibel anerkannt. Also auch in der aktuellen Version ist eine
Einbettung in WP-Texte nicht möglich.
Wer lügt hier also?
Michail