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Wenn die MV mehrheitlich der Meinung ist, dass
die Frage beantwortet werden muss, kann sie das so beschließen.
Dazu ist kein MV-Beschluss erforderlich. Das Auskunftsrecht erstreckt
sich auch auf ein einzelnes Mitglied, soweit mein Auskunftsersuchen in
Zusammenhang mit der Rechenschaft/der Entlastung steht (siehe
<http://www.burhoff.de/verein/inhalt/vorstand.htm>).
Nur zur Klarstellung: die Tatsache, dass es
unterschiedliche Ansichten
zur Mitwirkung/Beteiligung von Mitgliedern gibt und darüber diskutiert
wird, wirft für dich ein schlechtes Licht auf den Verein? Sollte man
soetwas also lieber nicht diskutieren?
Nein, es wirft ein schlechtes Licht auf den Verein, wenn er versucht zu
diskutieren *ob* Mitglieder *überhaupt* an den Vereinstätigkeiten
beteiligt werden sollten.
- --
Mit freundlichen Grüßen
*B.Eng. René Schwarz*
mail(a)rene-schwarz.com
http://www.rene-schwarz.com
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Comment: Using GnuPG with Mozilla -
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