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Wenn die MV mehrheitlich der Meinung ist, dass die Frage beantwortet werden muss, kann sie das so beschließen.
Dazu ist kein MV-Beschluss erforderlich. Das Auskunftsrecht erstreckt sich auch auf ein einzelnes Mitglied, soweit mein Auskunftsersuchen in Zusammenhang mit der Rechenschaft/der Entlastung steht (siehe http://www.burhoff.de/verein/inhalt/vorstand.htm).
Nur zur Klarstellung: die Tatsache, dass es unterschiedliche Ansichten zur Mitwirkung/Beteiligung von Mitgliedern gibt und darüber diskutiert wird, wirft für dich ein schlechtes Licht auf den Verein? Sollte man soetwas also lieber nicht diskutieren?
Nein, es wirft ein schlechtes Licht auf den Verein, wenn er versucht zu diskutieren *ob* Mitglieder *überhaupt* an den Vereinstätigkeiten beteiligt werden sollten. - --
Mit freundlichen Grüßen
*B.Eng. René Schwarz* mail@rene-schwarz.com http://www.rene-schwarz.com