On 14.02.2011 20:14, Martina Nolte wrote:
Die gewählten Vorstandsmitglieder können diesen
Info-(Erinnerungs-)Service an Mitglieder, "Stakeholder" oder wen auch
immer auch aktiv selbst anbieten und ihre damaligen "Bewerbungen"
öffentlich online stellen, wann und wo immer sie möchten.
Für diese Zwecke braucht es aber - das ist der entscheidende Punkt -
keine hoheitliche Entscheidung des Vereins über die Köpfe auch der nicht
in den Vorstand gewählten Bewerber oder der lange aus dem Amt
ausgeschiedenen Vorstandsmitglieder hinweg.
Richtig. Nur handelt es sich hierbei nicht um eine solche. Wie gesagt:
1. Jeder Kandidat legt selbst fest, welche Informationen er preisgibt.
Es gibt in der Bewerbung keine Informationspflichten irgendeiner Form,
an die sich Kandidaten halten müssen. Die Entscheidung, was der Kandidat
veröffentlicht, liegt allein beim Kandidat, und damit auch die
Verantwortung für diese Entscheidung. Niemand wird gezwungen,
persönliche Informationen zu veröffentlichen, die er nicht
veröffentlichen möchte.
2. Jeder Kandidat gibt sein Einverständnis für die Veröffentlichung.
Niemand wird gezwungen dieses Einverständnis zu geben.
"über die Köpfe hinweg" ist hier reine Polemik. Niemand wird gezwungen
irgendetwas zu tun.
In der Regel sollte zu erwarten sein, dass Bewerber
mindestens ihren
Wikipedia- und ihren Realnamen sowie ihren beruflichen Hintergrund
schildern, letzteres um ihre fachliche Eignung für das Amt darzustellen.
Warum dies Anforderungen an den Datenschutz nach Ablauf der Kandidatur
einschränken und WMDE erweiterete Veröffentlichungsrechte geben sollte,
ist mir absolut unverständlich.
Ja, das merke ich. Und es verwundert mich sehr. Dass Kandidaten ihren
bürgerlichen Namen mitteilen müssen, ist unstrittig. Es gibt auch kein
Recht darauf, dass das zu unterbleiben hätte. Die Öffentlichkeit hat ein
Recht zu erfahren, wer als Vorstand eines Vereins tätig ist. Inwiefern
Wikipedianamen und beruflicher Hintergrund angegeben wird, ist jedem
selbst überlassen. Es ist durchaus möglich und Kandidaten auch
zuzumuten, entsprechende Vorkehrungen zu treffen, wie beispielsweise den
derzeitigen oder vergangene Arbeitgeber nicht zu benennen.
Es gibt kein ihrem Persönlichkeitsrecht überordnetes
Interesse, ihre
Angaben (so freiwillig sie zum Zweck der Kandidatur auch sein mochten)
weiterhin zu veröffentlichen.
Du hast, mit Verlaub, ein sehr seltsames Verständnis von persönlicher
Verantwortung. Jeder ist selbst für sein Handeln verantwortlich, dazu
zählt auch, was er über sich veröffentlicht. Wer für den Verein
kandidiert und sein Einverständnis zur Veröffentlichung seiner Bewerbung
gibt, hat im Einzelnen nur bedingt einen Anspruch, diese
Veröffentlichung im Nachinein rückgängig zu machen. Wir sind alles
erwachsene Menschen hier, denen man ein gesundes Maß an Medienkompetenz
unterstellen kann und die sich der Konsequenzen ihrer Handlungen
durchaus bewusst sein dürften.
Sogar gewählte Vorstandsmitglieder behalten ihr
informaltionelles
Selbstbestimmungsrecht und die Entscheidung darüber, mit welchen
Informationen sie sich der Öffentlichkeit vorstellen möchten oder nicht.
Dieses Recht kann WMDE ihnen nicht einfach im Vorbeigehen absprechen.
Eben. Sie legen es selbst fest. Und das tun sie, in dem sie selbst
festlegen, was sie in ihre Bewerbung schreiben. Es ist sowieso grober
Unfug zu glauben, dass die Veröffentlichung nur im Mitgliederbereich des
Vereinsforums dazu führt, dass Nichtmitglieder keine Kenntnis vom Inhalt
erlangen können oder selbiger nirgendwo sonst veröffentlicht wird. Wir
schaffen es ja nicht mal einen Liveticker unserer Mitgliederversammlung
in der Wikipedia zu verhindern.
Hier geht's nicht um eine Einzellösung für
Fräulein Nolte und nicht um
meine Person, sondern um einen verantwortlichen und
anforderungsgerechten Umgang der zunehmend professionalisierten
Organisation WMDE mit persönlichen Daten und Datenschutzbelangen seiner
Mitglieder.
Hmm, ok. Das heißt, du schwingst dich gerade zur Vertreterin der
Interessen anderer Leute auf. Mit welcher Legitimation eigentlich?
Wenn es eine
Änderung an bisherigen Verfahrensweise geben soll, dann
muss sie hinreichend
begründet werden, nicht umgekehrt.
Wir sprechen hier über ganz schlichte, zwingende Rechtsnormen. Was
sollte daran nicht hinreichend begründet sein?
Äh, nein. Wir sprechen hier über dein sehr verdrehte Ansichten von
Freiheit und Verantwortung. Wer sein explizites Einverständnis zur
Veröffentlichung eines selbstgeschriebenen Textes im Internet gibt, gibt
sein Einverständnis zur Veröffentlichung des selbstgeschriebenen Textes
im Internet. Wer das nicht will, lässt es halt bleiben. So einfach ist das.
Ich gehe davon aus, dass jeder Kandidat für den Vorstand sowohl über die
ausreichende Reife verfügt als auch sonst geistig in der Lage ist, diese
Entscheidung selbst zu treffen, ohne dass "Fräulein Nolte" sich auf
dieser Mailingliste für seine vermeintlichen Interessen stark machen muss.
Beste Grüße
Sebastian Moleski
Erster Vorsitzender
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