On 22.05.2014, at 21:48, "DaB." wp@dabpunkt.eu wrote:
Hiho,
Hallo Henriette, Am 22.05.2014 21:12, schrieb Henriette Fiebig:
Aber wir können hier noch drei Tage schlaue Spökenkiekerei über die Interpretation von Satzfragmenten anstellen: _Wie_ er es gemeint hat, wird wohl Niko selbst am besten wissen – und könnte das sicher auch erklären. Wie es allerdings mit der Vertraulichkeit einer Abstimmung zu vereinbaren ist, wenn eine Person gezwungen wird ihre Entscheidung öffentlich bekannt zu geben … naja …
und genau deswegen ist es sinnvoll, wenn eine neutrale Instanz nachzählt. Dann muss niemand sagen „aber ich habe dagegen gestimmt“.
Wo du aber recht hast: Ich finde keinen direkten Beleg eines Präsidiummitgliedes das er dagegen gestimmt hat.
Ok, es gibt also keine Behauptung, daß es in der Abstimmung eine Gegen-(also: Nein-)Stimme gegeben habe (von wem die gewesen sein könnte, ist ja egal). Es gibt hingegen zwei Aussagen zweier hinreichend glaubwürdiger … naja … Zeugen passt nicht ganz ;)) … also bei der Abstimmung persönlich anwesender Personen, daß es 9 Ja-Stimmen und eine Enthaltung gab.
Und was soll dann mit der Nachzählung bewiesen werden? Das eine nicht existente Behauptung falsch gewesen wäre, hätte sie existiert?
Gruß
Henriette
Mit freundlichen Grüßen DaB.
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