Hallo Thomas,
2014-12-18 22:21 GMT+01:00 Thomas Goldammer thogol@gmail.com:
Zitat Protokoll: ''Zusätzlich wurde kurz über die Möglichkeit diskutiert, trotz außerordentlicher MV nur 2 Mitgliederversammlungen im Jahr abzuhalten. Dies wäre möglich, wenn bis zur aoMV bereits der Jahresabschluss fertiggestellt werden kann.''
Mit welchem Ergebnis wurde das diskutiert bzw. welche Argumente für und wider wurden vorgebracht? Die Idee an sich ist ja nicht schlecht, aber... wäre es dann überhaupt noch eine außerordentliche MV, wenn wir da die ganzen "regulären" Dinge auch mit abhandeln (also geht das überhaupt?) und haben wir die Zeit innerhalb einer MV dafür? Ich denke die Diskussion der Details des Jahresplans wird sicher einige Zeit (ich rechne da mit mehreren Stunden) dauern.
Die Diskussion läuft noch. In dem Zusammenhang möchte ich aber darauf hinweisen, dass es nur eine Art von Mitgliederversammlungen gibt, von denen bisher im Verein seit 2004 insgesamt 15 stattgefunden haben. Die Frage, ob eine Mitgliederversammlung regulär (einmal im Jahr, möglichst im ersten Halbjahr) oder außerordentlich einberufen wurde, ändert nahezu nichts an Form oder Inhalt derselben. Die nächste Mitgliedervresammlung ist die 16. und im Raum steht, ob man auf dieser neben dem Tagesordnungspunkt Wirtschatfsplan 2015 (gemäß MV-Beschluss) auch das Programm einer Frühjahrs-MV durchführt (also Jahresabschluss und -bericht sowie Entlastung des Vorstands),
Aus Kostensicht wäre das durchaus sinnvoll, da diese Veranstaltungen immer relativ viel Geld kosten (im Regelfall Verwaltungskosten). Die Kosten sind nicht davon abhängig, wie die Versammlung enberufen wurde oder welches Programm sie hat, sondern eher davon, ob man einen günstigen Veranstaltungsort findet, wie abgelegen der Veranstaltungsort ist (Reisekosten Vorstand, Präsidium, Zählkommission, Orga, etc.) und ob es Fernwahlen gibt oder nicht. Angesichts der unklaren, aber auf jeden Fall im Vergleich zu den Vorjahren eingeschränkteren Finanzlage des Vereins gibt es meines Erachtens sehr gute Gründe, im Frühjahr nur eine MV durchzuführen. Mir ist aber auch klar, dass es neben dem Kostenargument auch andere Argumente geben kann, die vielleicht dagegen sprechen.
Übrigens steht in der Satzung: "Die Mitgliederversammlung ist einmal jährlich vom Präsidium einzuberufen und sollte im ersten Halbjahr stattfinden." (§8(2) Satz 1) Ist das noch aktuell, machen wir also die 2. MV jedes Jahr quasi zusätzlich? Ich dachte es hätte mal einen Beschluss gegeben, das zu ändern... Kann mir da jemand auf die Sprünge helfen?
Die Satzung sieht vor, dass die Mitglliederversammlung einmal im Jahr einberufen werden muss, dass diese im ersten Halbjahr stattfinden soll (hat es meines Wissens immer) und dass dort die Jahresberichte entgegengenommen bzw. darüber beschlossen werden soll. Die Satzung erlaubt aber auch die Einberufung weiterer Mitgliederversammlungen, wenn es das Interesse des Vereins erfordert, eine hinreichende Anzahl an Mitgliedern (ich glaube inzwischen müssen es 100 sein?) sie fordert oder die Kassenprüfer sie nach einer Kassenprüfung verlangen. Diese "freiwilligen" oder "außerordentlichen" Mitgliederversammlungen sind nicht mehr oder weniger wert als die verpflichtende "ordentliche" Mitgliederversammlung, es gibt auch keine Einschränkungen beim Programm. Da heißt, grundsätzlich kann jedes antragsberechtigte Mitglied bei jeder Mitgliederversammlung jeden Antrag stellen und jede Mitgliederversammlung, egan wie einberufen, kann auch jeden gültigen Beschluss fassen. Es gibt also keine Anträge oder Beschlüsse, die grundsätzlich nur auf ordentlichen oder nur auf außerordentlichen Mitgliederversammlungen zulässig wären. Der Vorschlag der Tagesordnung und die Vorbereitung aller Mitgliederversammlungen gehört satzungsgemäß in den Verantwortungsbereich des Präsidiums.
Seit 2011 gab es insgesamt fünf solcher "freiwilligen" Mitgliederversammlungen, von denen vier im November der Jahre 2011, 2012, 2013 und 2014 stattfanden, jeweils mit den vorrangigen Tagesordnungspunkten der Wahl eines neuen Präsidiums und der Verabschiedung eines Wirtschaftsplans für das kommende Jahr. Wenn man will, kann man also sagen, diese Mitgliederversammlungen wären "zusätzlich". Da die beiden genannten Tagesordnungspunkte aber fraglos im Interesse des Vereins sind, können sie nicht einfach wegfallen. Sie sind nicht optional.
Durch die diesees Jahr beschlossene Verlängerung der Amtszeit des Präsidiums auf zwei Jahre entfällt Ende 2015 die Wahl eines neuen Präsidiums. Die Notwendigkeit, einen Wirtschaftsplan für 2016 zu beschließen, bleibt aber erhalten. Daraus ergibt sich für mich (aus heutiger Sicht) auch eine Notwendigkeit für eine "freiwillige" Mitgliederversammlung Ende 2015. Ich sehe auch aktuell nicht, wie man das vermeiden könnte, noch dass das in naher Zukunft sinnvoll wäre. Wir, also Wikimedia Deutschland, sind eher miserabel darin, unsere Mitglieder ins Verreinsgeschehen einzubinden - die Angebotslage ist da sehr übersichtlich. Solange wir das nicht verbessert haben, fände ich ein Beschränken auf eine Mitgliederversammlung (die dann alle zwei Jahre Jahresabschluss, Wirtschaftsplan und Wahlen gemeinsam abarbeiten müsste) nicht zielführend.
Beste Grüße
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