Hallo Martina,
On 24.07.2011 14:30, Martina Nolte wrote:
Hallo Sebastian,
... Eins vorweg geschickt: Mir geht es hierbei nicht um die konkrete Ausgestaltung eines Wikimedia-Cafés, sondern um deine Auffassung als derzeitiger WMDE-Vorsitzender zum wirtschaftlichen Handeln des Vereins.
Schade, die inhaltliche Betrachtung des Cafés wäre tatsächlich mal ein interessantes Thema.
- Du hattest also vorgeschlagen, dass sich Geschäftsführer Pavel
Richter, ab November hauptamtlicher Vorstand und sowieso gleichzeitig (alleiniger) Geschäftsführer der WMDE-Fördergesellschaft, nun in dieser Funktion auch noch als Teil-Gesellschafter eines Cafés mit externer Geschäftsführung betätigt? Wie fand denn Pavel und wie findet der übrige Vorstand diese Idee?
Ich habe das nicht vorgeschlagen, das geht aus dem Antrag auch nicht hervor. Der Antrag hat *eine mögliche* Gesellschafterstruktur vorgeschlagen, die sicher auch anders gestaltet werden können. Sie bestand darin, dass sich Verein und der zu findende Geschäftsführer des Cafés je zur Hälfte beteiligen. Gemäß unserer Satzung wird der Verein in Beteiligungen nicht vom hauptamtlichen Vorstand sondern vom ehrenamtlichen Präsidium vertreten. Wäre es zu der vorgeschlagenen Gesellschafterstruktur gekommen, so hätte das Präsidium die gleiche Funktion wie innerhalb des Vereins und der Fördergesellschaft: Aufsicht, Kontrolle, Strategieentwicklung.
- Gab es eine steuerrechtliche Beratung zu der Frage, wie sich der neue,
gewinnorientierte Geschäftsbereich (GmbH ohne kleines g) auf die Gemeinnützigkeit des Vereins ausgewirkt hätte?
Positiv, so sieht zumindest die Projektion aus. Es ist völlig normal, dass gemeinnützige Organisationen Anteile an nicht-gemeinnützigen Unternehmen halten, ob im Sinne von Wertpapieren oder als wesentliche Beteiligungen. Dagegen hat auch das Finanzamt nichts, solange die an die gemeinnützige Organisation ausgezahlten Gewinne auch für die gemeinnützigen Zwecke dieser Organisation verwendet werden, so wie ihre anderen Mittel auch. Es ist auch nicht unüblich, dass gemeinnützige Organisationen selbst wirtschaftlich auftreten. Für die damit erzielten Gewinne gilt dasselbe.
- Gab es konkrete Entwürfe für einen Gesellschaftervertrag und darin
Regelungen zur Verteilung der finanziellen Haftung für den Fall, dass das geplante Unternehmen scheitern und Minus machen würde? Oder wäre der Verein als hälftiger Inhaber ausschließlich an Gewinnen, nicht aber an neuen Kosten beteiligt worden? Falls ja: Wo war dies - _vor_ Vergabe der CPB-Mittel - festgelegt und für den Ausschuss prüfbar?
Es gab noch keinen konkreten Gesellschaftervertrag. Du sprichst hier Details an, die noch gar nicht festgelegt waren und tatsächlich auch nur wenig mit der Aufgabenstellung des CPB zu tun hatten. Was bei CPB beantragt wurde, war ein Zuschuss von €60T zur Anschubfinanzierung eines Wikipedia-Cafés. Die Frage der Beteiligung des Vereins als Gesellschafter ist davon gänzlich entkoppelt und ergibt sich eigentlich nur, weil es vielleicht nicht verkehrt wäre, wenn der Verein bei solchen größeren, langfristig angelegten Projekten ein größeres Mitspracherecht hätte, und weil die strategischen Ziele des Vereins auch die Diversifizierung der Einkommensituation (sprich: weniger von Spenden einmal im Jahr abhängig zu sein) beinhalten, die mit dieser Beteiligung eben auch gefördert werden könnte. Ob so eine Beteiligung gewünscht wird und wie sie ausgesehen hätte, wären alles Themen gewesen, die fraglos innerhalb des Vorstands zusammen mit Pavel diskutiert und geklärt worden wären.
Für den CPB ist die Frage der Beteiligung für die inhaltliche Bewertung des Antrags reichlich uninteressant. Hier gilt abzuwägen, ob erstens das vorgeschlagene Konzept förderfähig ist und zweitens eine Förderung in der beantragten Summe sinnvoll, angemessen, zielführend, etc. wäre. Die meisten dieser Punkte kann man auf die gleiche Art und Weise beantworten, ob der Verein am Café eigentumsrechtlich beteiligt ist oder nicht. Erst bei der Kosten-Nutzen-Rechnung könnte es eine Rolle spielen, ob €60T angemessen sind, wenn davon zukünftig nichts oder aber ein Teil der Gewinne zurückfließen. Vorausgesetzt, die grundsätzliche Förderfähigkeit ist gegeben, wäre ohne Beteiligung vielleicht ein geringerer Betrag zur Verfügung zu stellen als mit Beteiligung.
Sollte das Café scheitern, wäre die Förderung futsch. Darüberhinaus ist die Haftung des Vereins aber auf die Beteiligung an der Gesellschaft begrenzt, was ja Sinn und Zweck von GmbHs ist.
- Wie verträgt sich die dauerhafte 50%ige Vereinsbeteiligung an der
geplanten neuen GmbH mit der Behauptung im Antrag, abgesehen von Fragen der Markennutzung sei eine weitere Unterstützung des Vereins nicht notwendig? Tatsächlich wäre mit der GmbH-Beteiligung ja sogar eine jahrelange Bindung des Vereins an das beantragte Projekt entstanden.
Die Frage zielt nach meinem Verständnis auf operative Unterstützung ab, die beim Café tatsächlich nicht im wesentlichen Maße verlangt wäre. Der Verein tritt nur als Gesellschafter, also Teilinhaber auf. Die operative Steuerung des Cafés obläge logischerweise dem noch zu findenden Geschäftsführer (der ich, wie bereits gesagt, nicht gewesen wäre).
- Für Erstattungen aus dem Communitybudget müssen Antragsteller bislang
immer die Originalbelege ihrer Ausgaben einreichen, um die Kosten - nachträglich - erstattet zu bekommen. Für den Fall, dass dein Antrag bewilligt worden wäre: Wie hätte denn der Buchungsbeleg für die 60.000,- Euro ausgesehen? Ein - spitz formuliert - handschriftlicher Zettel "Anschubfinanzierung Wikipedia-Café" wäre ja wohl nicht ausreichend gewesen; eine konkrete Kostenzuordnung etwa für Möbel oder Mietkaution oder Gehälter oder als GmbH-Stammkapital, die man buchhalterisch hätte erfassen können, war aber weder im Antrag (1) noch in der Kalkulation [2] enhalten.
Du vermischst hier Community-Budget und CPB und steigst erneut in eine Detailtiefe ein, die an dieser Stelle kaum relevant ist. Dennoch: Wie im Antrag auf der Mitgliederversammlung festgehalten, sollen mit dem CPB ausdrücklich nur Projekte gefördert werden, die *nicht vom Verein* umgesetzt werden. Bei größeren Projekten, wie beispielsweise dem Café, würde ein umfassender Fördervertrag eingegangen werden (wie das bei den WissensWert-Projekten auch schon der Fall war), aus dem genau hervorgeht, wofür die Mittel zu verwenden sind. Dieser Fördervertrag zusammen mit der nachträglichen Abrechnung der Mittelverwendung wäre der "Beleg" auf der Vereinsseite.
Dies böte denn auch gleich eine Gelegenheit, überhaupt den Auszahlungsmodus festzulegen. Ich erinnere mich, dass ich vor Anschaffung der Blitzanlage als Antragstellerin gebeten worden war, die Bestellung selbst vorzunehmen, was für mich als Ehrenamtliche eine unzumutbare (immerhin vierstellige) Vorauszahlung und Verantwortung gewesen wäre und auch spätere Garantiefragen kompliziert gemacht hätte. Nach Möglichkeit sollte der Verein solche Verträge (seien es Kauf- oder Mietverträge oder etwa Druckaufträge für Flyer) immer möglichst selbst abwickeln und kontrollieren und nicht in die Verantwortung von Ehrenamtlichen bzw. externen Antragstellern geben.
Wie diese Abwicklung im Detail abläuft, sollte idealerweise einzelfallbezogen erfolgen. Bei Gütern, die im Eigentum des Vereins bleiben, wie zum Beispiel die besagte Blitzanlage, ist es wohl vernünftig, dass der Verein sie direkt bezieht. Beim Café, wo ja extra eine separate Gesellschaft gegründet wird, wäre es wohl vernünftig, wenn diese Abläufe auch über diese separate Gesellschaft stattfinden würden.
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