Hallo, Am Montag 25 Juli 2011, 02:52:56 schrieb DerHexer:
„Inhaber dieses Unternehmens werden zu 50 % der Verein sowie zu 50 % ein externer Investor sein, idealerweise der Geschäftsführer des Cafés“ Welche andere Person soll den Verein denn vertreten als der Verantwortliche des Vereins, der künftige hauptamtliche Vorstand?
ohne Bewertung der Idee an sich: Ein Inhaber einer GmbH ist ein Gesellschafter, nicht der Geschäftsführer. Ein Geschäftsführer KANN auch Gesellschafter sein, muss er aber nicht. Also stellt sich für mich die geplante Situation so da: 1 externer Geschaftsführer, 2 Gesellschafter (Verein und der externe Gesellschafter). Und die Rolle eines Gesellschafters ist es (vereinfacht) wirklich nur, Geld zu scheffeln (bzw. die Verluste mitzutragen ;-)) und den Geschäftsführer zu kontrollieren/zu ernennen/zu entlassen – mit dem Tagesgeschäft hat er nix zu tun (und auch gar kein Mitspracherecht AFAIK). Das Ganze ist so ähnlich wie wenn du ein paar Aktien besitzt: Du darfst den Vorstand mitwählen und bekommst anteilig Geld (das ist die Dividente), darfst aber nicht mitbestimmen, welche Arbeiter eingestellt werden. Der Unterschied ist nur, dass es bei einer GmBH im Regelfall nur sehr wenige Gesellschafter gibt, bei AGs im Regelfall aber viele Aktienbesitzer.
Mit freundlichen Grüßen DaB.