Ich sehe hier kein wirklich ernstzunehmendes Problem oder gar eine Ungültigkeit der Wahl, aber man kann sowas in Zukunft ja vermeiden.
Vorschlag zur Güte:
rechtzeitig vor der nächsten MV wird eine Änderung der Wahlordnung erarbeitet, die eine notariell beaufsichtigte Wahl vorsieht (das kann man ja auch ohne dass es in der Wahlordnung drinsteht, schon bei der nächsten MV so machen). Der entsprechend beauftragte Notar verschickt die sämtlichen Briefwahlunterlagen und nimmt sie auch wieder entgegen (nicht in der Geschäftsstelle, sondern Zieladresse wäre das entsprechende Notariat) und er überwacht die Auszählung während der Wahl. Während der MV werden beim Notar (der ja dabei sein muss für die Aufsicht der Zählkommission) für alle Briefwahl-Abstimmungen Urnen aufgestellt, für die Leute, die eher gehen. Das ganze kostet sicher paar Pfennige, aber das sollte doch grad noch drin sein, oder?
LG Th.