Hubert schrieb am 24.01.2011 14:05:
Wenn jemandem das derzeit gültige Wahlverfahren nicht gefällt, so möge er einen Änderungsvorschlag erstellen und in der nächsten MV zur Abstimmung bringen. Sich über ein von der MV akzeptiertes Prozedere zu echauffieren ist - vorsichtig ausgedrückt - höchst merkwürdig.
lb Stepro, steht eigentlich im von der MV abgesegneten Procedere auch drinnen, dass die einkommenden Briefwahlstimmen zuvor von der Geschäftsstelle geöffnet und deren Inhalt durch die Geschäftsstelle der Wahlkommission zu übergeben ist?
Nein, es wird allerdings auch nicht untersagt. Es steht auch nicht drin, dass die Geschäftsstelle die Briefwahlstimmen mit zur MV bringt. Manche Dinge sind auch so einfach selbstverständlich.
Das würde mich aber schon sehr wundern. Gibt es einen Link zum aktuell gültigen Wahlverfahren?
Mich wundert auch so einiges. Den Link gibt es selbstverständlich: http://www.wikimedia.de/wiki/Wahlordnung
Was die Unterstellung des Wahlbetruges durch die Mitarbeiter der Geschäftsstelle angeht: Hier erwarte ich ebenso wie Marcus deutliche Konsequenzen. Das von CoE vorgeschlagene Ignorieren dieser bösartigen und verleumderischen Unterstellungen ist nicht mehr tragbar. Wie zu sehen ist, wird dieser Unsinn bereits in anderen Medien weiterverbreitet. Dies schadet dem Ansehen des Vereins enorm und ist meines Erachtens nicht länger tolerierbar.
Stepro
Dieser letzte Absatz, lb Stepro, ist einfach nur Bla Bla.
Auf diesem Niveau diskutiere ich nicht. Im übrigen habe ich nie geschrieben, dass irgendwer irgendjemanden verklagen soll. Eine Entfernung der unhaltbaren Betrugsvorwürde durch Office-Action ist eine Möglichkeit.
Gegen wen willst du klagen bzw. was willst du einklagen? Wg. übler Nachrede, Kreditschädigung? Gegen den Vorwurf, dass durch vorab geöffnete Kuverts (welche den Inhalt schützen sollen, bis die dazu Befugten diesen öffnen) die Möglichkeit durch den, der dies unbefugt gemacht hat, gegeben ist (wenn auch theoretisch), dass dadurch die originalen Inhalte gegen andere Inhalte hätten ausgetauscht werden können.
Denn das war ja der Vorwurf. Zumindest habe ich das so gelesen! Nun ja, auszuschliessen ist das ja nicht. Und man kann darüber denken wie man will.
Das Gericht wird das höchstens bestätigen. Mehr nicht. Ohne Konsequenzen. Und der Kläger bleibt auf den Kosten sitzen. Und die Kosten werden dem Vermögen des Vereins entzogen.
Abgesehen davon ist das vorrangig nicht eine Sache des Gerichts, sondern eine Angelegenheit des vereinsinternen Schiedsgerichts. Soferne die "Beklagten" Mitglied des Vereins sind.
hubertl.
VereinDE-l mailing list VereinDE-l@lists.wikimedia.org https://lists.wikimedia.org/mailman/listinfo/vereinde-l