Hallo Sebastian, liebe Liste,
Am 12.01.2011 21:47, schrieb Sebastian Moleski:
Schließlich noch etwas zur ordentlichen Ladung: die Mitgliederversammlung wurde so geladen, wie es die Satzung verlangt. Die ordnungsgemäße Ladung wird nicht schon dadurch beeinträchtigt, dass ein Antragstext den Mitgliedern erst ein paar Stunden später als die restlichen Briefwahlunterlagen vorlag. Insbesondere wird (auch nach Ansicht des Vereinsjusristen) dadurch nicht die Beschlussfähigkeit der Mitgliederversammlung in Frage gestellt. [...] Was will man mehr?
Die Ansicht des Vereinsjuristen schriftlich an die Vereinsmitglieder oder zu Protokoll der MV. Dieser wird ja sicherlich auf der MV anwesend sein und kann seine Rechtsansichten ins Protokoll diktieren bzw. schriftlich vorbereitet zu Protokoll geben.
MfG, Nadine