Hallo Sebastian,
vielen Dank für deine Antwort.
Am 12.01.2011 21:47, schrieb Sebastian Moleski:
Wie du bin auch ich ein vielbeschäftigter Mensch. Ich hatte keine Antwort auf deine Mail für nötig gehalten, weil deine Fragen meiner Meinung nach alle schon beantwortet wurden.
Meiner Meinung nach nicht. Vielleicht bist du so höflich, mir auf die Sprünge zu helfen, wo du erklärst, welche Frage du im Detail an welcher Stelle beantwortest.
Ich halte vier Tage für eine angemessene Möglichkeit, auf eine E-Mail zu reagieren. Du bist ja immerhin auch in der Lage gewesen, eine E-Mail mit (deiner) rechtlichen Beurteilung der ordnungsgemäßen Ladung zeitgleich an die Liste zu schreiben.
So habe ich bereits vor zwei Wochen erklärt, warum wir Stellungnahmen des Vorstands und Repliken des Antragstellers darauf verschicken.
Nein, das ist eben *nicht* das, was du angekündigt hast. Es wurde erklärt, der Vorstand würde _alle Stellungnahmen_ zu den Anträgen per Post an die Mitglieder versenden, die bis zum 06. Januar 2011 18.00 Uhr abgegeben worden sind, nicht nur jene Kommentare, die von Vorstand und Antragsteller stammen.
Zitat [1]: Auszug aus E-Mail von Sebastian Moleski vom 29.12.2010 an WMDE-ML (Hervorhebung von mir): "Als weitere Verbesserung ist der Vorstand im letzten Jahr dazu übergegangen, die Stellungnahmen vor dem Stichtag online zu veröffentlichen und damit den Antragstellern und anderen die Möglichkeit einer Replik zu geben. Von dieser Möglichkeit wurde damals auch bei einigen Anträgen Gebrauch gemacht. Den Briefwählern wurden dann die Anträge __samt aller Stellungnahmen und Antworten darauf__ zugeschickt."
Zitat [2]: Auszug aus E-Mail von Sebastian Moleski vom 05.01.2011 an WMDE-ML: "Die Frist zur Einsendung der Briefwahlunterlagen läuft diesen Freitag aus, weshalb wir für den Aussand nur Antworten berücksichtigen können, die bis Donnerstag, 18 Uhr eingehen. Die Diskussion muss deswegen nicht zu diesem Zeitpunkt enden, sie wird nur die Briefwähler nicht mehr erreichen."
Was die Versendung des falschen Antragstextes angeht, handelte es sich hier, wie gesagt, um einen Fehler. Der Fehler wurde unverzüglich und so gut wie möglich korrigiert und um Verständnis wurde gebeten. Was willst du mehr? Wer immer fehlerfrei handelt, soll den ersten Stein werfen.
Eine derart gelagerte Frage/Kritik stellte ich gar nicht.
Was deinen Gegenantrag ("Nichtbefassung") zur Satzungsänderung angeht, so haben wir ihn im Vorstand nicht weiter betrachtet, nachdem du aufgrund der Veröffentlichung von Olafs Antrag erklärt hast ihn zurückziehen zu wollen. Es gab (und gibt auch weiterhin) keinen Grund für uns anzunehmen, dass du von dieser Willenserklärung zurückgetreten bist. Dass du selbst zum übertriebenen Formalismus neigst und uns deine Anträge schriftlich, gestempelt, ggf. vom Gerichtsvollzieher zugestellt überbringen lässt, bedeutet weder, dass es notwendig, noch, dass es angemessen wäre.
Es ist also die Willkür des Vorstands, wahrscheinlich in deiner Person, wie ein angemessener Antrag aussieht? Ich habe keine Willenerklärung abgegeben; wenn dann habe ich die *Absicht* zur Abgabe einer Willenserklärung geäußert. Alle meine Willenserklärungen habt ihr doch in einer bestimmten Form von mir erhalten, oder? Über diese Form amüsierst du dich ja gerade, so dass ich davon ausgehe, dass selbst dir klar sein sollte, dass ich meine Willenserklärungen sehr sorgfältig abgebe.
Zwischen Antragstellung und Nachricht an die Mailingliste lagen 14 Tage, in denen der Antrag weder veröffentlicht noch anderweitig an die Mitglieder kommuniziert worden ist. Ihr seid also gute Hellseher, so dass ihr wusstet, dass der Antrag nicht veröffentlicht werden muss?
Schließlich noch etwas zur ordentlichen Ladung: die Mitgliederversammlung wurde so geladen, wie es die Satzung verlangt. Die ordnungsgemäße Ladung wird nicht schon dadurch beeinträchtigt, dass ein Antragstext den Mitgliedern erst ein paar Stunden später als die restlichen Briefwahlunterlagen vorlag. Insbesondere wird (auch nach Ansicht des Vereinsjusristen) dadurch nicht die Beschlussfähigkeit der Mitgliederversammlung in Frage gestellt.
Durch nicht ordnungsgemäße Ladung wird die Beschlussfähigkeit einer MV sehr wohl in Abrede gestellt.
Es ist die Sache, wie eine ordnungsgemäße Ladung definiert wird. In der Praxis ist das i.d.R. nicht der Fall, wenn eine Einladung unvollständig erfolgt ist. Die Ladungsfrist ist erst dann gewahrt, wenn *sämtliche* Unterlagen vor Ablauf der Frist bei den Mitgliedern eingehen.
Im vorliegenden Fall mag das geltende Recht vielfältig interpretiert werden können, aber wie du siehst, bin ich nicht das einzige Mitglied, dass die ordnungsgemäße Ladung der MV bezweifelt.
Ich weiß ehrlich gesagt nicht, was du eigentlich jetzt willst.
Die Beantwortung meiner Fragen vom 09.01.2011 20.53 Uhr.
Ich hoffe, dass die Mitglieder die richtige "eindeutige" Entscheidung treffen werden....
[1] http://lists.wikimedia.org/pipermail/vereinde-l/2010-December/003730.html [2] http://lists.wikimedia.org/pipermail/vereinde-l/2011-January/003838.html --
Mit freundlichen Grüßen
*B.Eng. René Schwarz* mail@rene-schwarz.com http://www.rene-schwarz.com