Hallo nochmal,
Am 10.01.2011 22:25, schrieb Arne Klempert:
Wir brauchen für sowas ein Placet der Mitgliederversammlung; dann gibt's hier auch keine Fettnäpfchen.
Wir haben wohl grundlegend andere Vorstellungen darüber, wie weit die Entscheidungsbefugnis von Geschäftsführung und Vorstand sinnvollerweise reichen sollte.
Nö. Vorstand und Geschäftsführer können sowas sicher ohne vorherigen MV-Beschluss entscheiden, aber dann müssen sie gelegentlich auch verbale Haue und unliebsame Anträge aushalten.
Viele Grüße Martina