Hallo DaB,
m.E. ist die entsprechende Klausel interpretationsfähig, da auch der
Aufschub einer Satzungsänderung in diese Kategorie fallen könnte. Über
die Notwendigkeit von Briefwahlunterlagen zu diesem Antrag möchte ich
aber nicht streiten.
Unabhängig von der Frage der Briefwahlunterlagen zu dem Antrag hätte der
Antrag selbst aber übersendet/veröffentlicht werden müssen. Denn egal ob
Wahl-, Satzungsänderungsantrag etc., alle vorliegenden Anträge müssen
übersandt werden.
Im Übrigen wurden auch zur vergangenen MV alle Anträge auf Meta
veröffentlicht
(<http://meta.wikimedia.org/wiki/Mitgliederversammlung_2010>), warum ist
dies im konkreten Fall nicht geschehen? Vielleicht weil der Antrag dem
Vorstandsvorsitzenden unbequem ist
(<http://lists.wikimedia.org/pipermail/vereinde-l/2010-December/003565.html>)?
--
Mit freundlichen Grüßen
*B.Eng. René Schwarz*
mail(a)rene-schwarz.com
http://www.rene-schwarz.com
Am 09.01.2011 23:35, schrieb DaB.:
Hallo,
Am Sonntag 09 Januar 2011, 20:53:04 schrieb B.Eng. René Schwarz:
eine Äußerung ist m.E. nicht korrekt. Ich zitiere
§ 8 Abs. 2 Satz 4 f.:
"Bei Wahlen, Satzungsänderungen und Änderungen der Beitragsordnung ist
den Mitgliedern die Möglichkeit der Fernwahl zu geben.
Da es sich bei einem meiner Anträge um Aufschub einer Satzungsänderung
handelt, ist auch hierfür eine Briefwahl vorzusehen.
unabhängig von der Sache: Ein Antrag auf Aufschub von irgendwas ist weder eine
Wahl, noch eine Satzungsänderung oder gar eine Änderung der Beitragsordnung.
Über Anträge entscheidet die MV vor Ort (das soll die ganze Sache etwas
flexibler machen).
Mit freundlichen Grüßen
DaB.
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