Hallo, Am Sonntag 09 Januar 2011, 20:53:04 schrieb B.Eng. René Schwarz:
eine Äußerung ist m.E. nicht korrekt. Ich zitiere § 8 Abs. 2 Satz 4 f.: "Bei Wahlen, Satzungsänderungen und Änderungen der Beitragsordnung ist den Mitgliedern die Möglichkeit der Fernwahl zu geben.
Da es sich bei einem meiner Anträge um Aufschub einer Satzungsänderung handelt, ist auch hierfür eine Briefwahl vorzusehen.
unabhängig von der Sache: Ein Antrag auf Aufschub von irgendwas ist weder eine Wahl, noch eine Satzungsänderung oder gar eine Änderung der Beitragsordnung. Über Anträge entscheidet die MV vor Ort (das soll die ganze Sache etwas flexibler machen).
Mit freundlichen Grüßen DaB.