Hallo Stefan,
es mag alles korrekt sein, was du sagst. Nichtsdestotrotz wissen wir beide, dass es -- ganz allgemein -- schon Situationen gab, in denen dies nicht so war.
Ich habe form- und fristgerecht einen Antrag gestellt. Wenn dieser nicht ordnungsgemäß in die Tagesordnung aufgenommen wird, ist das nicht mein Verschulden.
Tatsächlich ist meine Äußerung nicht rechtsverbindlich. Das hat nichts mit "zu seinem Wort stehen" o.ä. zu tun, sondern mit allgemeinen rechtlichen Grundlagen.
In meiner E-Mail von damals begründete ich den Rückzug des Antrags damit, dass meine damalige Antragsbegründung durch Olafs Antrag obsolet werden würde.
Sofern sich aber gewichtige Gründe nach Prüfung der Strukturmodelle ergeben haben, die mich persönlich dazu veranlassen sollten, den Wunsch zu äußern die Abstimmung aufzuschieben, so ist mir diese Möglichkeit sicherlich unbenommen. Dies ist keine Kritik an Olafs Arbeit, dessen Fleiß ich im Übrigen sehr bewundere. Ich wünschte mir nur, er hätte mehr Zeit für die Ausarbeitung eines Satzungsentwurfs und ggf. die Möglichkeit einer externen rechtlichen Überprüfung (wie beim Vorstandsmodell auch) gehabt.
Ich sehe darin nichts Verwerfliches.
Beste Grüße, René --
Mit freundlichen Grüßen
*B.Eng. René Schwarz* mail@rene-schwarz.com http://www.rene-schwarz.com
Am 09.01.2011 13:07, schrieb Stefan Knauf:
Hallo René,
ich würde mir über soetwas keine Sorgen machen. Würde jemand so offensichtlich öffentlich lügen, würde er ganz sicher schnellstmöglich abgewählt. Sowieso würde ich jedem raten, auch dann zu seinem Wort zu stehen, wenn er es nicht formal in juristisch verbindlicher Form gegeben hat. Nachher zu sagen: "Ätsch, meine Zusage war aber nicht rechtsverbindlich." schafft nur größtmögliches Misstrauen.
MfG Stefan