Hallo Stefan,
es mag alles korrekt sein, was du sagst. Nichtsdestotrotz wissen wir
beide, dass es -- ganz allgemein -- schon Situationen gab, in denen dies
nicht so war.
Ich habe form- und fristgerecht einen Antrag gestellt. Wenn dieser nicht
ordnungsgemäß in die Tagesordnung aufgenommen wird, ist das nicht mein
Verschulden.
Tatsächlich ist meine Äußerung nicht rechtsverbindlich. Das hat nichts
mit "zu seinem Wort stehen" o.ä. zu tun, sondern mit allgemeinen
rechtlichen Grundlagen.
In meiner E-Mail von damals begründete ich den Rückzug des Antrags
damit, dass meine damalige Antragsbegründung durch Olafs Antrag obsolet
werden würde.
Sofern sich aber gewichtige Gründe nach Prüfung der Strukturmodelle
ergeben haben, die mich persönlich dazu veranlassen sollten, den Wunsch
zu äußern die Abstimmung aufzuschieben, so ist mir diese Möglichkeit
sicherlich unbenommen. Dies ist keine Kritik an Olafs Arbeit, dessen
Fleiß ich im Übrigen sehr bewundere. Ich wünschte mir nur, er hätte mehr
Zeit für die Ausarbeitung eines Satzungsentwurfs und ggf. die
Möglichkeit einer externen rechtlichen Überprüfung (wie beim
Vorstandsmodell auch) gehabt.
Ich sehe darin nichts Verwerfliches.
Beste Grüße,
René
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Mit freundlichen Grüßen
*B.Eng. René Schwarz*
mail(a)rene-schwarz.com
http://www.rene-schwarz.com
Am 09.01.2011 13:07, schrieb Stefan Knauf:
Hallo René,
ich würde mir über soetwas keine Sorgen machen. Würde
jemand so offensichtlich öffentlich lügen, würde er ganz
sicher schnellstmöglich abgewählt.
Sowieso würde ich jedem raten, auch dann zu seinem Wort zu
stehen, wenn er es nicht formal in juristisch
verbindlicher Form gegeben hat. Nachher zu sagen: "Ätsch,
meine Zusage war aber nicht rechtsverbindlich." schafft
nur größtmögliches Misstrauen.
MfG
Stefan