Hallo René,
ich würde mir über soetwas keine Sorgen machen. Würde jemand so offensichtlich öffentlich lügen, würde er ganz sicher schnellstmöglich abgewählt. Sowieso würde ich jedem raten, auch dann zu seinem Wort zu stehen, wenn er es nicht formal in juristisch verbindlicher Form gegeben hat. Nachher zu sagen: "Ätsch, meine Zusage war aber nicht rechtsverbindlich." schafft nur größtmögliches Misstrauen.
MfG Stefan
On Sun, 09 Jan 2011 12:53:16 +0100 "B.Eng. René Schwarz" wrote:
Hallo Stefan,
in der Tat ist das korrekt. Da mir die Unterlagen zur MV aber erst gestern per Post zugestellt worden sind, war bis dato noch ungewiss, wie das Wahlprozedere ablaufen würde (versprechen kann man viel, erst was auf dem Papier steht ist relevant).
Deshalb habe ich dann gestern auch mit Beruhigung gesehen, dass bei beiden Stimmzetteln eine Ja/Nein-Wahl möglich ist.
Meine Anmerkung zu Pavel bzw. Vorstand bezog sich auf eine reine Formalität: Ich habe den Antrag schlichtweg noch nicht rechtskräftig zurückgezogen. Ich erwarte einfach, dass solche Dinge sauber ablaufen.
Beste Grüße, René --
Mit freundlichen Grüßen
*B.Eng. René Schwarz* mail@rene-schwarz.com http://www.rene-schwarz.com
Am 09.01.2011 12:48, schrieb Stefan Knauf:
Hallo René,
mir erschließt sich der Sinn des Antrages auf Nichtabstimmung nicht wirklich. Wer findet, dass noch nicht die Zeit sei, eine Satzungsänderung zu beschließen, kann ja gegen die Änderung stimmen.
MfG Stefan