Hallo lyzzy, On 10/7/2010 5:30 PM, Alice Wiegand wrote:
Während sich die AG Verantwortungsstruktur gemäß ihrer Aufgaben mit Organisationsstrukturen beschäftigt, die auf die Verbindung von Verantwortung und Umsetzung in der ideellen Arbeit des Vereins Einfluss nehmen, ist die Gründung der gGmbH ausschließlich mit dem Zweck der Mittelaufteilung zwischen Wikimedia Foundation und Wikimedia Deutschland verbunden. Die Entscheidung zur Gründung steht damit außerhalb der Aufgabenstellung der AG, was dazu führte, dass die von einigen erwartete Information ausblieb.
Die gGmbH *ist* eine Organisationsstruktur, die Mittel fliessen nicht direktemang in den Verein zurueck. Inwiefern stimmt es, dass innert der gGmbH nichts entschieden werden duerfe?
Warum steht dort: http://www.socialnet.de/materialien/0306kochvonholt_vereingmbh.html
"Als Alternative ist die Gründung einer gGmbH denkbar, wenn der Einfluss nur bei einer kleinen, konstanten Personengruppe liegen soll.",
wenn es doch nicht um Machstrukturen geht?
Allen Beteiligten ist nun klar, dass eine frühere Information der AG wünschenswert gewesen wäre.
"Wuenschenswert"? Sie waere imperativ fuer ein Minimum an Vertrauen in die Entscheidungstraeger. also mindestens der BGB-Vorstand, zu dem Du gehoerst, gewesen.
Thomas