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Hallo Tobias,
ich möchte dich auf meinen Beitrag von 15.33 Uhr [1] verweisen. Es gibt
keine Möglichkeit, der Herausgabe der beim Verein hinterlegten Daten zu
widersprechen, sofern das Auskunftsersuchen Vereinszwecken dient
(und dazu gehört auch die Information zur Beantragung einer
außerordentlichen MV).
Ein "Opt-In" oder "Opt-Out" sieht der Gesetzgeber dafür nicht vor.
[1]
<http://lists.wikimedia.org/pipermail/vereinde-l/2010-October/003138.html>
- --
Mit freundlichen Grüßen
*B.Eng. René Schwarz*
mail(a)rene-schwarz.com
http://www.rene-schwarz.com
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Comment: Using GnuPG with Mozilla -
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