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Hallo Tobias,
ich möchte dich auf meinen Beitrag von 15.33 Uhr [1] verweisen. Es gibt keine Möglichkeit, der Herausgabe der beim Verein hinterlegten Daten zu widersprechen, sofern das Auskunftsersuchen Vereinszwecken dient (und dazu gehört auch die Information zur Beantragung einer außerordentlichen MV).
Ein "Opt-In" oder "Opt-Out" sieht der Gesetzgeber dafür nicht vor.
[1] http://lists.wikimedia.org/pipermail/vereinde-l/2010-October/003138.html - --
Mit freundlichen Grüßen
*B.Eng. René Schwarz* mail@rene-schwarz.com http://www.rene-schwarz.com