Hallo Pavel und du (Teil des Rests der Liste minus Pavel*),
Das ist in meinen Augen eine ziemlich optimale Lösung, da sie einen guten Kompromiss zwischen allen zu beachtenden juristischen Fallstricken herstellt. Auf der einen Seite steht das schon durch § 37 BGB verbriefte Recht, eine außerordentliche MV einzuberufen und die damit zwangsweise verbundenen Pflichten des Vereins, diese Rechte nicht zu behindern. Auf der anderen Seite steht unter anderem das Bundesdatenschutzgesetz, auf das du ja auch zu Recht hinweist. Diese Lösung bezieht auch in einem gewissen Maße geltende Rechtsprechung mit ein, bis auf die Punkte, die Tobias/chruchofemacs parallel mit mir anspricht. Ich halte ein Opt-Out-Verfahren für praktikabler, auch wenn das einzelne Mitglied sich bein Opt-In-Verfahren möglicherweise besser fühlt. Es spricht ja nichts dagegen, die angesprochenen Modifikatoren (per Brief/E-Mail/gar nicht) da auch anzuwenden. Selbstredend muss den Mitgliedern eine gebührende Frist (eine Woche?) eingeräumt werden, um dieses Opt-Out-Verfahren anzuwenden.
Viele Grüße, Ronald
* = Fühle mich gerade ein bisschen albern. Die Diskussion der letzten Tage hat irgendwie einen manisch-depressiven Effekt (Lachgas und gleichzeitig Sedativa)
Am 01.10.2010 17:08, schrieb Pavel Richter:
Hallo zusammen,
(..)
Infolgedessen schlagen wir folgende Lösung vor:
(..)
Ich hoffe, diese Lösung findet bei allen Betroffenen Akzeptanz.
Mit freundlichen Grüßen,
Pavel Richter