An'n 01.10.2010 17:08, hett Pavel Richter schreven:
Hallo zusammen,
in den letzten Tagen haben wir mehrere Anfragen erhalten, in denen
Mitglieder den Wunsch äußern, eine E-Mail über den Verteiler des Vereins an
alle Vereinsmitglieder versenden zu lassen. Ebenfalls haben wir eine Anfrage
erhalten, in der ein Mitglied die Übersendung des Mitgliederverzeichnisses
verlangt. Gleichzeitig gab es zu ähnlich lautenden Anfragen auf dieser Liste
Reaktionen einzelner Mitglieder sowohl hier als auch separat per Mail, die
sich ausdrücklich gegen die Herausgabe ihrer Daten aussprechen.
Um zu einer guten Lösung zu kommen, sind die folgenden Dinge zu bedenken:
Beim Versenden von Mails über den Verein muss beachtet werden, dass wir
damit einen Präzedenzfall schaffen und in Zukunft unter dem Aspekt der
Gleichbehandlung jede E-Mail eines Mitglieds auf dessen Wunsch an alle
anderen Mitglieder des Vereins weiterleiten müssten. Es ist zwar richtig,
dass die meisten Mitglieder dem Verein mit ihrem Mitgliedsantrag ihre
E-Mail-Adresse mitgeteilt haben. Ein Einverständnis ihrerseits, über ihre
private E-Mail-Adresse auch von jedem anderen Mitglied kontaktiert zu
werden, kann man daraus aber nicht ableiten.
Bei der Aushändigung des Mitgliederverzeichnisses muss berücksichtigt
werden, dass es sich hierbei um personenbezogene Daten im Sinne des
Bundesdatenschutzgesetz handelt, deren Übertragung und Verarbeitung nur in
konkret benannten Ausnahmefällen erlaubt ist.
Den Interessen des einzelnen Mitglieds, seine eigenen Daten nicht ungewollt
preiszugeben und auch nicht von anderen Mitgliedern per E-Mail ungewollt
kontaktiert zu werden, steht das Interesse von Mitgliedern gegenüber, für
die Vorbereitung einer außerordentlichen Mitgliederversammlung miteinander
zu kommunizieren und Unterstützer für ihre Initiative zu suchen. Diese
Minderheitenrechte, die sowohl im Bürgerlichen Gesetzbuch als auch in
unserer Satzung verankert sind, haben in einer demokratisch verfassten
Organisation einen hohen Stellenwert und müssen gebührend berücksichtigt
werden.
Infolgedessen schlagen wir folgende Lösung vor:
Der Verein wird auf Antrag eine Liste der Mitglieder samt E-Mail- und
Postadresse zusammenstellen. Diese Liste wird an einen vom Antragsteller
benannten neutralen und vertrauenswürdigen Treuhänder übergeben. Der
Treuhänder muss sich vorher gegenüber dem Verein verpflichten, die Daten
vertraulich zu behandeln (keine Weitergabe an Dritte) und die Liste auch nur
zur Ausübung der Mitgliedschaftsrechte des Antragstellers zu nutzen. Um der
Rolle als Treuhänder gerecht zu werden, sollte die Person neutral, also
nicht unbedingt ein Vereinsmitglied, sowie idealerweise von Berufs wegen zu
Verschwiegenheit verpflichtet sein, wie beispielsweise ein Rechtsanwalt.
Der Antragsteller kann dann seine Nachricht, die er an die Mitglieder per
E-Mail oder Post übermitteln will, über diesen Treuhänder verschicken, ohne
selbst Einblick in die Liste zu bekommen. Voraussetzung dafür ist, dass die
Nachricht zur Wahrung der Mitgliederrechte, bspw. der Einberufung einer
außerordentlichen Mitgliederversammlung, heraus erfolgt. Einfach mal
Hallo-Sagen geht damit also nicht.
Die Kosten, die für diesen Treuhänder entstehen, trägt in angemessener Höhe
der Verein. Die Kosten des Versands an die Mitglieder jedoch, wie zum
Beispiel Portokosten für den Briefversand, sind von den Antragstellern zu
tragen.
Ich hoffe, diese Lösung findet bei allen Betroffenen Akzeptanz.
Mit freundlichen Grüßen,
Pavel Richter
Geschäftsführer
Warum denn so megakompliziert? Wir sollten mal daran denken, wo dieser
Verein herstammt. "Wiki" steht dafür, hohe Partizipationshürden
abzubauen und Dinge einfach und schnell zu halten. Was spricht denn
dagegen, einfach den Aufruf für die Unterschriftenliste zur Einrufung
einer ao. MV von Seiten des Vereins per E-Mail an alle Mitglieder
weiterzuleiten? Bisher habe ich nur ein Argument gehört, dass dagegen
angeführt wurde (und ich habe tatsächlich alle E-Mails in dieser
Diskussion gelesen...): dass damit Tür und Tor geöffnet würde, dass dann
ja jeder kommen und alle Mitglieder zuspammen könnte. Dieses Argument
ist nicht stichhaltig, denn der Verein hat alle Berechtigung E-Mails
nicht weiterzuleiten, wenn diese keinen direkten Bezug zur Vereinsarbeit
haben. Ein Misstrauensantrag hat ohne Zweifel einen Bezug zur
Vereinsarbeit. Ich kann nicht erkennen, warum der Vorstand nicht in der
Lage sein sollte, Spam von vereinsrechtlich relevanter
Mitgliederkommunikation zu unterscheiden, und warum ein Treuhänder das
besser können sollte.
Marcus Buck
Benutzer:Slomox