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Hallo Mathias,
Am 01.10.2010 14:21, schrieb Mathias Schindler:
Kannst du mir sagen, ob du einen Punkt in Satzung oder
anderen
Vereinsdokumenten nennen, aus dem sich eine Verpflichtung ergibt, dass
der Verein an alle Mitglieder etwas rundzuverschicken? Wenn nein,
würdest du so eine Regelung befürworten und wenn ja, soll dies jedem
Vereinsmitglied offen stehen, wie oft, zu welchen Themen in welchem
Umfang?
Nach Rücksprache mit einem Juristen gibt es keine Verpflichtung seitens
des Vereins, eine E-Mail von mir an die Mitglieder weiterzuleiten.
Insofern ist dies auch meinerseits als Bitte formuliert.
Jedoch bin ich mit meinem Anliegen berechtigt, die Herausgabe der
Mitgliederliste zu fordern. Die Begründung dafür ergibt sich hier (ich
möchte jetzt nicht den gesamten Text zitieren):
<http://www.frag-einen-anwalt.de/forum_topic.asp?topic_id=117794&rechtcheck=2>
Ich achte jedoch die Selbstbestimmung der Verwendung der persönlichen
Daten der Vereinsmitglieder und möchte den Weg gehen, mit dem ich nicht
in Berührung dieser Daten komme. Deshalb bitte ich den Verein nochmals
dringend, meine Bitte zu erfüllen, um uns diesen -- für alle Parteien --
unangenehmen Weg zu ersparen.
Ist es dir vielleicht jetzt angenehmer, die Verteilung einer E-Mail
durch die Geschäftsstelle zu tolerieren?
Beste Grüße,
René
- --
Mit freundlichen Grüßen
*B.Eng. René Schwarz*
mail(a)rene-schwarz.com
http://www.rene-schwarz.com
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