On 27.11.2010 16:55, Martina Nolte wrote:
Da vermutest du leider falsch. Das Recht zum Vorsteuerabzug ist unabhängig von der Gesellschaftsform.
Ich schrieb "Geschäftsbereiche". Ob dieses Modell für den Verein und/oder die GmbH wirklich Sinn macht, kann ich nicht beurteilen ohne die Umsätze konkret zu kennen, deshalb die Fragezeichen. Grundsätzlich gilt: WMDE übt überwiegend Leistungen im ideellen Bereich aus, auf die (falls überhaupt Einnahmen daraus erzielt werden) keine Umsatzsteuer anfällt, so dass aus Ausgaben auch keine Vorsteuer gezogen werden darf. Mit Ausnahme etwa der wirtschaftlichen Geschäfts(teil)betriebe wie Miet- und Lizenzeinnahmen. Die GmbH dagegen gilt von ihrer Rechtsform her viel eher als ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb, für den gegenüber dem Finanzamt eine Vorsteuerabzugsberechtigung vermutlich besser geltend gemacht werden könnte. Ganz besonders, je mehr vergütete Leistungen zukünftig nach außen erbracht werden. Mein Hintergrund ist übrigens, dass ich in meinem Beruf mit beiden Steuervarianten unter einem Dach arbeite. Wir ziehen in denjenigen Geschäftsbereichen, in denen ideelle Leistungen und wirtschaftliche Dienstleistungen aus einer Hand erbracht werden, anteilig pauschalierte Vorsteuer (weil das regelmäßige rückwirkende Herumdiskutieren und -rechnen beide Seiten nervte). Ich gebe euch bei Bedarf gerne den Kontakt zu unserem Steuerberater.
Genau das, was ihr da zu machen scheint, ist, was im Verein schon seit langem genau so praktiziert wird. Wir werden, wie gesagt, gut beraten.
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