On 27.11.2010 16:55, Martina Nolte wrote:
Da vermutest
du leider falsch. Das Recht zum Vorsteuerabzug ist
unabhängig von der Gesellschaftsform.
Ich schrieb "Geschäftsbereiche". Ob dieses Modell für den Verein
und/oder die GmbH wirklich Sinn macht, kann ich nicht beurteilen ohne
die Umsätze konkret zu kennen, deshalb die Fragezeichen.
Grundsätzlich gilt: WMDE übt überwiegend Leistungen im ideellen Bereich
aus, auf die (falls überhaupt Einnahmen daraus erzielt werden) keine
Umsatzsteuer anfällt, so dass aus Ausgaben auch keine Vorsteuer gezogen
werden darf. Mit Ausnahme etwa der wirtschaftlichen
Geschäfts(teil)betriebe wie Miet- und Lizenzeinnahmen. Die GmbH dagegen
gilt von ihrer Rechtsform her viel eher als ein wirtschaftlicher
Geschäftsbetrieb, für den gegenüber dem Finanzamt eine
Vorsteuerabzugsberechtigung vermutlich besser geltend gemacht werden
könnte. Ganz besonders, je mehr vergütete Leistungen zukünftig nach
außen erbracht werden.
Mein Hintergrund ist übrigens, dass ich in meinem Beruf mit beiden
Steuervarianten unter einem Dach arbeite. Wir ziehen in denjenigen
Geschäftsbereichen, in denen ideelle Leistungen und wirtschaftliche
Dienstleistungen aus einer Hand erbracht werden, anteilig pauschalierte
Vorsteuer (weil das regelmäßige rückwirkende Herumdiskutieren und
-rechnen beide Seiten nervte). Ich gebe euch bei Bedarf gerne den
Kontakt zu unserem Steuerberater.
Genau das, was ihr da zu machen scheint, ist, was im Verein schon seit
langem genau so praktiziert wird. Wir werden, wie gesagt, gut beraten.
Beste Grüße
Sebastian Moleski
Erster Vorsitzender
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