Hallo Sebastian,
Am 27.11.2010 13:52, schrieb Sebastian Moleski:
- Es gibt keinen Vorschlag vom Vorstand sondern von der Arbeitsgruppe
Verantwortungsstruktur.
Naja, genau genommen, müsste es heißen "von Teilen des Vorstands und einem Anwalt des Vereins". Die beiden Mitgliedervertreter in der AG jedenfalls haben den jetzigen Vorschlag nicht mitgestaltet. Von Olaf gibt es ja statt dessen einen Alternativvorschlag, den auch ich sehr unterstützenswert finde. Er ist in der Kürze der Zeit nur noch nicht in konkrete Vorschläge zu Satzungsänderungsanträgen gemündet.
Es gibt weder umsatzsteuerrechtliche noch wirtschaftliche Probleme beim Arrangement, die Fördergesellschaft tatsächlich nur als "Tool" zur Spendengewinnung und -verteilung zu verwenden.
Ist der Verein vorsteuerabzugsberechtigt? Vermutlich bestenfalls für bestimmte Geschäftsbereiche wie etwa bei Lizenzvergaben? Wenn hierin ein Unterschied zwischen Verein und GmbH besteht, was ich stark vermute, dann kann es aus Gründen der Wirtschaftlichkeit notwendig sein, der GmbH ein Eigenleben zu geben, d.h. die entstandenen Personal und Sachkostenkosten für PR und Fundraising inkl. Anteilen der Geschäftsführung, der Miete, Verbrauchsmaterial, Hosting etc. der GmbH zuzuweisen.
Ich habe auch die Vereinbarung mit der Foundation so verstanden, dass die Spendeneinnahmen erst nach Abzug der hierfür eingesetzten Kosten geteilt werden. Oder akzeptiert die WMF eine anteilige Kostenabrechnung aus dem Verein statt aus der gGmbH?
Viele Grüße Martina