Hallo Nadine,
On 26.11.2010 14:56, Nadine Stark wrote:
Allein durch die Wahl der gGmbH als "Tool der
Wahl" hat dieses bereits ein
Eigenleben welches dem Vereinsleben von WMDE und damit aus der
Mitgliederversammlung maximal entzogen ist.
Meinem Verständnis nach liegst Du hier
falsch. Das Ding gehört dem Verein,
womit die Mitgliederversammlung als oberstes Organ des Vereins natürlich
vollständige Kontrolle über es ausüben kann. Zitat von
[[meta:Wikimedia_Deutschland/Fördergesellschaft]]:
Worin genau liegt nach deinem Verständis die "natürlich vollständige
Kontrolle"?
Wie genau soll die MV von WMDE auf die gGmbH Kontrolle ausüberen, wenn
der Vorstand von WMDE zukünftig nur alle paar Jahre (3-5) gewählt wird,
wenn ich den Vorschlag des Vorstandes richtig verstehe?
Fakten helfen:
1. Es gibt keinen Vorschlag vom Vorstand sondern von der Arbeitsgruppe
Verantwortungsstruktur. Der steht übrigens hier weiterhin zur
Diskussion:
https://forum.wikimedia.de/w/Strukturmodell
Eine weitere Teilnahme an der Diskussion dort wäre sehr erfreulich.
2. Der von der AG erarbeitete Satzungsentwurf
(
https://forum.wikimedia.de/w/Satzungsentwurf) sieht vor, dass ein
ehrenamtliches Präsidium (auf das die meisten Rechte und Pflichten des
derzeitigen Vorstands) alle zwei Jahre gewählt wird. Eine Periode von
drei bis fünf Jahren kann ich nirgendwo finden.
3. Wie Kurt zutreffend sagt, ist die Art und Weise, wie die MV die
Kontrolle über die Fördergesellschaft vornimmt, zum allergrößten Teil
von der MV selbst abhängig. Hinzufügend sei gesagt, dass mit dem
Vorschlag der AG von einer etwaigen größeren Entfernung zu den
Mitgliedern kann gar keine Rede sein. Eher im Gegenteil: nun bekommt die
Mitgliederversammlung erstmalig die Möglichkeit, über die Entlastung
desjenigen (jetzt Geschäftsführer, zukünftig Vorstand) direkt zu
entscheiden, der die Geschäfte des Vereins und der Fördergesellschaft
hauptamtlich führt. Das ist, in meinem Verständnis eine erhebliche
Ausweitung der bisherigen Kontrollmöglichkeiten der
Mitgliederversammlung. Wie sie ausgefüllt wird, hängt aber wie gesagt,
vom Willen der Versammlung ab.
Wie genau sieht
"vollständige Kontrolle" aus, wenn über die Finanzen und Verträge in den
regelmäßig nur einmal jährlich stattfindenden MVen gesprochen wird? Wie
sieht "vollständige Kontrolle" aus, wenn auch die
Gesellschafterversammlung der gGmbH nur einmal jährlich (minimum wie im
Verein) stattfindet?
Das ist eine Frage, die sich die Mitglieder auf der
Mitgliederversammlung stellen müssen. Oder schlägst du ernsthaft vor,
dass der Vorstand bzw. das Präsidium der Mitgliederversammlung
vorschlägt, wie erstes durch zweites kontrolliert werden soll?
Wenn und insoweit als dass die Mitgliederversammlung der Ansicht ist,
dass sie ihre Kontrolle nicht effektiv ausüben kann, dann liegt es an
ihr, das zu ändern. Persönlich glaube ich nicht, dass sie das so sieht.
Wir können das auf der regulären MV im März gern dort diskutieren.
Der Rest deiner Mail ist leider so abstrus und vage, dass es schwer ist,
da auf Einzelheiten einzugehen. Es gibt weder umsatzsteuerrechtliche
noch wirtschaftliche Probleme beim Arrangement, die Fördergesellschaft
tatsächlich nur als "Tool" zur Spendengewinnung und -verteilung zu
verwenden. Bestenfalls wäre es aus Darstellungsgründen interessant,
einige der Fundraisingkosten direkt bei der Fördergesellschaft auflaufen
zu lassen. Aber das sind rein technische Details, die keinerlei
inhaltliche Bedeutung haben. Insbesondere ist die Förderung Freien
Wissens, also wozu wir uns diesen ganzen Spaß hier eigentlich antun,
davon nicht betroffen.
Schließlich möchte ich dich bitten aufzuhören, hier überflüssigerweise
unbestimmte Teufel an die Wand zu malen. Jeder hat das Recht Fragen zu
stellen und wird, in der Regel, auch eine umfassende Antwort bekommen.
Aber Fragen oder Angebote, die auf den ersten Bick wohlwollend klingen,
die aber dank der offensichtlich mangelnden fachlichen Komptenz
letztlich fraglos nur dazu dienen, Angst, Unsicherheit und Zweifel zu
sähen, sind hier fehl am Platz.
Beste Grüße
Sebastian Moleski
Erster Vorsitzender
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