Am 26.11.2010 12:23, schrieb Kurt Jansson:
Am 26.11.2010 10:47, schrieb Nadine Stark:
Allein durch die Wahl der gGmbH als "Tool
der Wahl" hat dieses bereits ein
Eigenleben welches dem Vereinsleben von WMDE und damit aus der
Mitgliederversammlung maximal entzogen ist.
Meinem Verständnis nach liegst Du hier falsch. Das Ding gehört dem Verein,
womit die Mitgliederversammlung als oberstes Organ des Vereins natürlich
vollständige Kontrolle über es ausüben kann.
Worin genau liegt nach deinem Verständis die "natürlich vollständige
Kontrolle"?
Wie genau soll die MV von WMDE auf die gGmbH Kontrolle ausüberen, wenn
der Vorstand von WMDE zukünftig nur alle paar Jahre (3-5) gewählt wird,
wenn ich den Vorschlag des Vorstandes richtig verstehe? Wie genau sieht
"vollständige Kontrolle" aus, wenn über die Finanzen und Verträge in den
regelmäßig nur einmal jährlich stattfindenden MVen gesprochen wird? Wie
sieht "vollständige Kontrolle" aus, wenn auch die
Gesellschafterversammlung der gGmbH nur einmal jährlich (minimum wie im
Verein) stattfindet? Wie sieht "vollständige Kontrolle" aus, wenn zB auf
der letzten MV keine Daten zu den laufenden Kosten (wie hoch sind die
Fixkosten von WMDE) bekannt gegeben werden, trotz nachfrage?
Ich schrieb "vollständige Kontrolle [...] ausüben *kann*". Wie die
Mitgliederversammlung dies in der Praxis ausgestaltet, steht ihr frei. Wenn Du
die bisherigen oder zukünftig geplante Verfahren zu lasch findest, solltest Du
entsprechende Anträge vorbereiten, die für eine stärkere Kontrolle sorgen. Das
gilt für Verein wie gGmbH.
Viele Grüße
Kurt