Das ist implizit, ebenso selbstverständlich darf ein Vorstandsmitglied (auch im Namen des Amtes oder des Gesamtvorstandes) andere Vorschläge kommentieren und damit erläutern, warum es diese Vorschläge nicht übernehmen will usw. Der Vorstand ist kein kollektiver Bundespräsident oder Notar.
Ziko
Am 29. Dezember 2010 16:20 schrieb Hubert hubert.laska@gmx.at:
Am 29.12.2010 16:01, schrieb Ziko van Dijk:
Selbstverständlich hat ein Vorstandsmitglied das Recht, Stellung zum Vorschlag des eigenen Vorstandes zu nehmen. Es scheint mir, dass es hier einem um das Meckern nur um des Meckerns willen geht, damit er zeigen kann, was für ein toller und unerschrockener Held für die gerechte Sache er sei Ziko
Ziko, vielleicht liest Du Dir einmal das Mail von Alice durch, hier geht es nicht um den Kommentar zu einem Vorschlag (Antrag) des Vorstands, sondern um einen Kommentar zu einem anderen Antrag, nämlich den von Olaf.
Es ist echt mühselig, wenn man dann solche Mails wie von Dir lesen muss, und man das Gefühl hat, dass Du Dir nicht einmal die Grundlage angeschaut hast.
hubertl.
Du hast hier eine Mitteilung über die a.o. Mitgliederversammlung versendet. Das in deiner Funktion als zweite Vorsitzende.
Was mich etwas verwundert ist, dass Du hier eine Bewertung der Anträge und eine Bewertung des Vorstands zu anderen Anträgen (Olaf) eingebracht hast. Das halte ich für völlig unzulässig. Die Aufgabe des Vorstands ist es, die MV vorzubereiten. Und das völlig neutral. Eine inhaltliche Bewertung hat in der Vorbereitung gänzlich zu unterbleiben.
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