Hallo Hubert,
On 29.12.2010 13:02, Hubert wrote:
Keiner (vor allem ich nicht) geht her und möchte die Meinung bzw. die Beschlüsse des Vorstands zu verhindern oder ähnliches. Es ging ausdrücklich darum, dass es die Aufgabe des Vorstands ist, die Mitgliederversammlung vorzubereiten und die entsprechenden Informationen so neutral, wie es auch in der Tagesordnung steht, den Mitgliedern zu übermitteln. Mehr nicht. Eine persönliche Einschätzung der Anträge von Mitgliedern in seiner Funktion als Organ hat in solchen Ankündigungen nichts verloren.
Ich denke, darüber lässt sich ganz vortrefflich streiten. Bemerkenswert finde ich hier, dass bisher völlig zurecht bemängelt wurde, wie unterentwickelt der Meinungsbildungs- und Entscheidungsfindungsprozess in unserem Verein ist. Dem einzelnen Mitglied bleibt dafür im Idealfall nur die persönliche Teilnahme an der Mitgliederversammlung, wo ausgiebig für und gegen Anträge diskutiert, Änderungen vorgeschlagen, beschlossen oder abgelehnt, und letztlich ein gemeinsamer Beschluss gefasst werden kann.
Die Teilnahme an der MV ist aber mit nicht unwesentlichen Aufwänden verbunden, die nicht jedes Mitglied ohne weiteres eingehen kann. Die Vereinsgründer haben in weiser Voraussicht entsprechend für bestimmte Anträge und Wahlen allgemein die Möglichkeit der Briefwahl als alternative Partizipationsmöglichkeit vorgesehen.
Briefwahlen bringen ihre eigenen Nachteile mit sich. Insbesondere ist die Möglichkeit der Debatte nur eingeschränkt möglich. Nachdem die Zahl der Briefwähler stetig zunimmmt, erschien es durchaus angebracht Wege zu finden, sie besser in Entscheidungsfindungen einzubinden.
Die Stellungnahmen zu Anträgen wurden vor Jahren als ein (sicher nicht perfektes) Mittel eingeführt, um hier etwas Abhilfe zu schaffen und den Briefwählern mehr Argumente vorzusetzen, als nur die des Antragstellers. Bisher gibt es diese Stellungnahmen nur vom Vorstand in seiner Funktion als einzig repräsentatives, direkt von den Mitgliedern gewähltes Organ. Ich sehe aber keinen Grund, warum man das zukünftig nicht auch anderen Organen/Amtsträgern wie bspw. den Kassenprüfern ermöglichen soll. Der Meinungsbildungsprozess wird sicher nicht dadurch verschlechtert, dass mehr Meinungen ausgedrückt und eingebracht werden.
Als weitere Verbesserung ist der Vorstand im letzten Jahr dazu übergegangen, die Stellungnahmen vor dem Stichtag online zu veröffentlichen und damit den Antragstellern und anderen die Möglichkeit einer Replik zu geben. Von dieser Möglichkeit wurde damals auch bei einigen Anträgen Gebrauch gemacht. Den Briefwählern wurden dann die Anträge samt aller Stellungnahmen und Antworten darauf zugeschickt.
Ist dieser Prozess schon äquivalent zur Debatte auf einer Mitgliederversammlung? Sicher nicht, aber er bringt uns ein ganzes Stück näher. Raum für Verbesserungen gibt es immer. So ist ein möglicher Ansatz, eine Reihe von Regionalversammlungen abzuhalten, wo aktuelle Themen zwischen Mitgliedern diskutiert und Anträge für die allgemeine Mitgliederversammlung vorbereitet werden können. Einen solchen Versuch möchten wir gern 2011 starten.
Letztlich geht es hier darum, die Partizipationsmöglichkeiten des einzelnen Mitglieds zu stärken und dabei insbesondere die effektive Ausübung des Wahl- und Stimmrechts nicht von wirtschaftlichen, terminlichen oder sonstigen sachfremden Erwägungen abhängig zu machen.
Abgesehen davon, ist es auch nicht Aufgabe des Vorstands, überhaupt Stellungnahmen zu Anträgen zu stellen. Ich sehe nichts davon in den Statuten. Auch - und das sei ausdrücklich hier festgehalten - ist der Vorstand nicht entscheidungsbefugtes Organ in einer Mitgliederversammlung. Der Vorstand ist gewissermassen bei einer Mitgliederversammlung nur in Berichtspflicht, jedoch als Organ nicht in Entscheidungsfindungsprozesse eingebunden. Er wird schlichtweg gar nicht erst gefragt.
Neben dem inhaltlichen Argument kann man sicher auch auf formaler Ebene argumentieren. Hier würde ich zuerst die allgemeine Meinungsfreiheit anführen, aus der sich ohne Weiteres ergibt, dass erst einmal jeder das Recht hat, seine Meinung zu äußern. Es bedarf keiner besonderen Legitimation dafür. Ganz speziell für den Vorstand von Wikimed Deutschland ergibt sich die Möglichkeit der Stellungnahme zusätzlich aus der Geschäftsordnung der Verein, die besagt, dass dem Vorstand Anträge zur Mitgliederversammlung zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen sind. Voraussetzung für eine effektive Beschlussfassung ist eine Positionierung, also die Einnahme einer Stellung dazu, die im Rahmen von vorstandsinternen Diskussionen erarbeitet wird.
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