On 12/29/2010 12:06 PM, Stepro wrote:
Nein, ihr seid dafuer gewaehlt, den Verein nach aussen zu vertreten und
die Geschaefte zu fuehren, bzw. die Geschaeftsfuehrung zu kontrollieren.
Ihr seid nicht dafuer gewaehlt. den Verein fuer oder gegen einzelne
Mitglieder bzw. derer Antraege zu vertreten.
Ich kann in der Satzung die Einschränkung auf die Vertretung nach außen
nicht finden, erst recht nicht das (mMn absurde) Verbot der Vertretung
nach innen. Würdest Du mir die betreffende Stelle der Satzung bitte nennen?
Das ergibt sich ganz zwanglos aus demokratietheoretischen Erwaegungen,
wie ich sie weiter unten ausgefuehrt hatte. Inwieweit das Vereinsrecht
das so einschraenkt, weiss ich nicht, denn IANAL, aber, wie gesagt, die
Idee, der Vorstand koenne Mitglieder gegen sich selbst vertreten,
erachte ich als absurd (auch Olaf Simons ist ja Mitglied und er wird in
diesem Fall sicherlich nicht durch den Vorstand vertreten, ich nebenbei
auch nicht, das sind schon mindestens zwei Mitglieder die der Vorstand
unzulaessigerweise vereinnehmen wuerde und sicherlich nicht die beiden
einzigen).
Thomas/Fossa