Hallo,
Am 13.12.2010 13:49, schrieb Martina Nolte:
Ich hatte auch schon einmal die Möglichkeit ins
Gespräch gebracht,
Lizenz- und Schadenersatzansprüche für solche Verfahren von vornherein
an den Verein zu übertragen. Dann würde der Verein nicht den
Musterkläger unterstützen, sondern selbst als Kläger auftreten. Das
vereinfacht auch die Entscheidungswege.
Der Verein wird auch in Zukunft nicht
selbst als Kläger auftreten,
sondern derjenige der eine Klage führen möchten und der Verein davon
ausgeht, dass damit eine Rechtsfrage einer Klärung nähergebracht werden
kann, erhält eine Bürgschaft des Vereins, dass die Kosten des Verfahrens
getragen werden. Damit ist nicht gesagt und auch gar nicht unbedingt
gewollt, dass die Kosten des Verfahrens durch eventuelle
Schadensersatzansprüche gedeckt werden. Denn niemand kann garantieren,
dass ein Verfahren durch mehrere Instanzen siegreich verläuft und Ziel
soll es ja möglichst sein eine Rechtsfrage höchstrichterlich geklärt zu
bekommen. Und außerdem ist nicht gesagt, dass eventuelle
Schadensersatzzahlungen auch die Höhe der tatsächlichen Kosten decken.
Die Frage der Deckung der Kosten war aber auch nicht Grundlage der
Entscheidung nun solche Verfahren zu unterstützen, sondern die Einsicht,
dass es im Bereich der freien Lizenzen und deren Gültigkeit (als einen
Teilaspekt, es gibt aber genug weitere Fragen) im deutschen Rechtsraum
ungeklärte Rechtsfragen gibt. Da der Verein aber mittlerweile in der
Lage ist solche vermutlich langwierigen und auch kostspieligen Verfahren
finanziell zu unterstützen, haben wir uns nun entschlossen den Schritt
zu gehen, ohne aber in Zukunft jede (vermeintliche) Rechtsverletzung
angehen zu wollen. Das nur zur Frage warum jetzt und nicht früher. Es
ging auch in der Vergangenheit um das Wie und darum überhaupt die
finanzielle Möglichkeit dazu zu haben.
Gruß
Michail