Hallo,
Am 13.12.2010 13:49, schrieb Martina Nolte:
Ich hatte auch schon einmal die Möglichkeit ins Gespräch gebracht, Lizenz- und Schadenersatzansprüche für solche Verfahren von vornherein an den Verein zu übertragen. Dann würde der Verein nicht den Musterkläger unterstützen, sondern selbst als Kläger auftreten. Das vereinfacht auch die Entscheidungswege.
Der Verein wird auch in Zukunft nicht selbst als Kläger auftreten, sondern derjenige der eine Klage führen möchten und der Verein davon ausgeht, dass damit eine Rechtsfrage einer Klärung nähergebracht werden kann, erhält eine Bürgschaft des Vereins, dass die Kosten des Verfahrens getragen werden. Damit ist nicht gesagt und auch gar nicht unbedingt gewollt, dass die Kosten des Verfahrens durch eventuelle Schadensersatzansprüche gedeckt werden. Denn niemand kann garantieren, dass ein Verfahren durch mehrere Instanzen siegreich verläuft und Ziel soll es ja möglichst sein eine Rechtsfrage höchstrichterlich geklärt zu bekommen. Und außerdem ist nicht gesagt, dass eventuelle Schadensersatzzahlungen auch die Höhe der tatsächlichen Kosten decken.
Die Frage der Deckung der Kosten war aber auch nicht Grundlage der Entscheidung nun solche Verfahren zu unterstützen, sondern die Einsicht, dass es im Bereich der freien Lizenzen und deren Gültigkeit (als einen Teilaspekt, es gibt aber genug weitere Fragen) im deutschen Rechtsraum ungeklärte Rechtsfragen gibt. Da der Verein aber mittlerweile in der Lage ist solche vermutlich langwierigen und auch kostspieligen Verfahren finanziell zu unterstützen, haben wir uns nun entschlossen den Schritt zu gehen, ohne aber in Zukunft jede (vermeintliche) Rechtsverletzung angehen zu wollen. Das nur zur Frage warum jetzt und nicht früher. Es ging auch in der Vergangenheit um das Wie und darum überhaupt die finanzielle Möglichkeit dazu zu haben.
Gruß
Michail