"Der Verein muss eine Position zur Rechtsfrage haben." - hier ist in meinen Augen sehr eindeutig, dass die Position zu der nutzungsbehindernden Privatlizenz GFDL-1.2-only (ich denke, du beziehst dich hierauf) von seiten des Vereins (Förderung freien Wissens) laut Satzung ebenso wie im common sense eindeutig ablehnend ist.
"Kann der Kläger Unterlassung und Schadenersatz geltend machen, soll der Unterlassungsanspruch durchgesetzt und Schadensersatz in angemessener Höhe geltend gemacht werden. Der zu zahlende Schadenersatz muss dem Verein zufließen."
Ah, wunderbar, wenn dort das damit gemeint ist, was ich mir vorgestellt habe. :) Dann ist ja an alles wichtige gedacht.
LG