"Der Verein muss eine Position zur Rechtsfrage haben." - hier ist in meinen
Augen sehr eindeutig, dass die Position zu der nutzungsbehindernden Privatlizenz
GFDL-1.2-only (ich denke, du beziehst dich hierauf) von seiten des Vereins (Förderung
freien Wissens) laut Satzung ebenso wie im common sense eindeutig ablehnend ist.
"Kann der Kläger Unterlassung und Schadenersatz geltend machen, soll der
Unterlassungsanspruch durchgesetzt und Schadensersatz in angemessener Höhe geltend gemacht
werden. Der zu zahlende Schadenersatz muss dem Verein zufließen."
Ah, wunderbar, wenn dort das damit gemeint ist, was ich mir
vorgestellt habe. :) Dann ist ja an alles wichtige gedacht.
LG