Hallo Thomas,
beides ist auf der Seite https://forum.wikimedia.de/w/Rechtliche_Unterst%C3%BCtzung , auf der der Vorschlag von Sebastian zur Diskussion steht, enthalten.
1) Ich fänd es jedoch sehr
wichtig, dass ausschließlich solche Verfahren mit Vereinsmitteln unterstützt werden, bei denen sichergestellt ist, dass der entsprechende Urheber erstens eine Lizenz verwendet hat, die die aufwandsarme(!) Weiternutzung gewährleistet (also GFDL und irgendwelche selbst zusammengedoktorte Privatlizenzen würde ich da z.B. einfach mal komplett ausschließen),
"Der Verein muss eine Position zur Rechtsfrage haben." - hier ist in meinen Augen sehr eindeutig, dass die Position zu der nutzungsbehindernden Privatlizenz GFDL-1.2-only (ich denke, du beziehst dich hierauf) von seiten des Vereins (Förderung freien Wissens) laut Satzung ebenso wie im common sense eindeutig ablehnend ist.
2) zweitens jede
denkbare Möglichkeit ausgeschöpft wurde, das ganze ohne Aufsehen bzw. nicht-öffentlich zu regeln. Und falls ein Benutzer vom Verein finanzielle oder andere materielle Hilfe (wie auch immer die aussähe) bekommt und gerichtlich eine Entschädigung bzw. Lizenzgebühr zugesprochen bekommt, sollte davon die vom Verein geleistete Hilfe natürlich soweit als möglich zurückgezahlt werden. ;)
"Kann der Kläger Unterlassung und Schadenersatz geltend machen, soll der Unterlassungsanspruch durchgesetzt und Schadensersatz in angemessener Höhe geltend gemacht werden. Der zu zahlende Schadenersatz muss dem Verein zufließen."
Gruß, Achim
LG
Am 13. Dezember 2010 12:36 schrieb Sebastian Moleski sebastian.moleski@wikimedia.de:
Liebe Vereinsmitglieder und -unterstützer,
in den vergangenen Jahren kam wiederholt die Frage auf, inwiefern der Verein gerichtliche Verfahren von Wikipedianern zur Durchsetzung von Urheberrechtsansprüchen unterstützen kann. Zu den Fällen, die mir persönlich bekannt sind, gehören fehlerhafte oder gänzlich fehlende Attributierungen durch Nachnutzer von Commons-Bildern, mangelhafte Autorennennungen bei Offline-Inhalten oder Veröffentlichung von Wikimedia-Inhalten gänzlich ohne Lizenzhinweise.
Ob und wie der Verein hier unterstützend tätig werden kann, ist dabei eine komplexe Frage, da es unterschiedliche Interessen zu berücksichtigen gilt: Für den einzelnen interessierten Autoren und Fotografen kann die Wahrung seines persönlichen Urheberrechts von höchster Wichtigkeit sein. Es kommt auch vor, dass insbesondere Fotografen alternative kostenpflichtige Lizenzierungen für Nachnutzer anbieten, die sich nicht an die Lizenz gehalten haben. Eine materielle Unterstützung entsprechender gerichtlicher Einzelverfahren durch den Verein würde zur Folge haben, dass die Verfolgung individueller Schadenersatzansprüche zum primären Ziel wird, nicht die Förderung freien Wissens.
Der gewöhnliche Nutzer hat andere Interessen. Für ihn ist die einfache Erreichbarkeit im jeweiligen Medium seiner Wahl von größter Bedeutung. Gerade deswegen ist die möglichst unaufwendige Nachnutzung und Weiterverbreitung durch Dritte so wichtig für unsere Mission. Für
diesen
Nachnutzer ist es wichtig, dass überall dort, wo freie Inhalte drauf stehen, auch freie Inhalte drin sind. Wer Wikipedia-Inhalte bspw. auf einer DVD findet, soll davon ausgehen können, dass er diese DVD genauso kopieren und weiterverbreiten kann, wie der Herausgeber der DVD es auch getan hat. An dieser Form von Sicherheit muss uns viel liegen, weil ohne sie die Verbreitung freier Inhalte entschieden behindert wird.
Schließlich muss auch berücksichtigt werden, welche öffentliche
Wirkung
sowohl für den Verein als auch für die Wikimedia-Projekte dadurch entsteht, wenn solche gerichtlichen Verfahren offensiv geführt und
aktiv
vom Verein unterstützt werden. Dabei ist sicher entscheidend, welche Ziele mit den Verfahren primär verfolgt werden, wie signifikant die Verletzung (und damit der Anspruch) ist und wer der Beklagte ist.
In der Vergangenheit hat sich der Verein nur insofern an solchen Verfahren beteiligt, dass er Kontakte mit kompetenten Anwälten vermittelt hat. Nach reiflicher Überlegung innerhalb des Vorstands und umfassender Beratung mit unserem Vereinsjuristen sind wir nun zu der Entscheidung gekommen, dass wir unsere sehr passive Linie nicht weiter verfolgen werden. Es gibt viele ungeklärte Rechtsfragen im Bereich freier Lizenzen und freier Inhalte, so dass es sich lohnt, hier tätig
zu
sein. Gleichzeitig hat der Verein die Mittel, eine begrenzte Anzahl von Verfahren zu unterstützen.
Unser Vorschlag sieht so aus, dass der Verein zukünftig ausgewählte Verfahren materiell unterstützt, wenn diese Unterstützung dazu
geeignet
ist, ungeklärte Rechtsfragen durch höchstrichterliche Rechtsprechung
zu
klären. Es geht also um Musterverfahren im weitesten Sinne, nicht
jedoch
um Standardverfahren, Massenabmahnungen oder ähnliches.
Den Ansatz, den wir gern verfolgen möchten, habe ich vor einigen Tagen ins Wikimedia-Forum gestellt: https://forum.wikimedia.de/w/Rechtliche_Unterst%C3%BCtzung Ich würde mich sehr freuen, wenn es dort zu einer regen Diskussion unseres Vorschlags kommt. Gern könnt ihr dort auch einfach nur eure Meinung dazu äußern. Findet ihr das eine gute Idee? Oder nicht? Wenn
ja,
warum? Oder warum nicht?
Ich hoffe, dass wir mit diesem Schritt einen neuen Weg eröffnen, wie
wir
gemeinsam freies Wissen und dessen Verbreitung fördern können. Für
eine
Unterstützung und eure Beteiligung an der Diskussion möchte ich euch jetzt schon danken.
Beste Grüße Sebastian Moleski Erster Vorsitzender
VereinDE-l mailing list VereinDE-l@lists.wikimedia.org https://lists.wikimedia.org/mailman/listinfo/vereinde-l