Wertes Präsidium,
auch wenn ich damit sicher meinen Beliebtheitsfaktor bei Euch noch weiter senke, so das überhaupt noch möglich ist, muss ich doch gegen den angekündigten Satzungsverstoß protestieren.
Ich habe soeben per E-Mail die Unterlagen für die Fernwahl bekommen. In dieser Mail heißt es wörtlich: *"Der Geschäfts- und Finanzbericht werden als Jahresbericht 2014 auf der 16. Mitgliederversammlung vorliegen. Der Link zum PDF des Jahresberichts 2014 wird Dir zusammen mit dem Protokoll der 16. Mitgliederversammlung per E-Mail zugesendet werden."*
Das ist absolut inakzeptabel. Es ist den Vereinsmitgliedern nicht zuzumuten, Geschäfts- und Finanzbericht erst während der laufenden MV zu lesen und sich ein Urteil darüber zu bilden. So können auch kaum Nachfragen dazu gestellt werden, da diese Dokumente i. A. auch keine leichte Kost sind, und die Bilanzierung nach IDW HFA 21 nicht gerade selbst erklärend ist. Die Zugänglichmachung mit dem Protokoll *nach* der MV ist dabei nicht allzu hilfreich.
In unserer Satzung heißt es in § 8 (2): *"Die Unterlagen für diese Fernwahl sind auf Antrag des Mitgliedes spätestens zwei Wochen vor der Versammlung zu verschicken. Ihnen ist auch der Geschäftsbericht und der Finanzbericht beizufügen."* Das ist für eine sinnvolle Beschäftigung mit diesen Unterlagen unerlässlich. Der Passus "auf Antrag des Mitgliedes" ist durch die generelle Versendung obsolet.
Selbstverständlich können diese Berichte digital oder per Link versendet werden, das ist heutzutage und speziell für unseren Verein sicher kein Problem. Allerdings hat dies wie in der Satzung vorgesehen 2 Wochen vor der MV zu erfolgen, und nicht erst *auf* der MV.
Beste Grüße, Steffen
Hallo Steffen,
du hast zwar das Präsidium angesprochen, aber ich fühle mich als Noch-Vorstand selbstverständlich in der Pflicht, dir zu antworten. Deine formalen Einwände leuchten mir ein, dennoch gibt es für jede Verspätung zumeist auch nachvollziehbare Gründe. Lass mich diese bitte etwas ausführen:
Sowohl der Geschäfts- als auch der Finanzbericht bedingen, dass sämtliche Zahlen aus dem Vorjahr vorliegen und in einer rezipierbaren Form aufbereitet werden. An diesem Prozess sind einige Menschen und Funktionen des Vereins beteiligt (interne Finanzadministration & Berichtswesen, Kassenprüfer, Steuerberater etc.). Wir machen diesen Bericht nicht als Selbstzweck, sondern u. a. auch zum Nachweis der steuerlich korrekten und zweckgemäßen Mittelverwendung. Das heißt vor allem, dass diese Zahlen belastbar sein müssen und nicht schon direkt zu Beginn eines Kalenderjahres vorliegen können. Dieser Prozess ist nicht einfach auf Grund einer terminlich vorgezogenen MV zu beschleunigen. Bisher fand diese nämlich immer Mitte-Ende Mai statt. Eine vorgezogene, außerordentliche MV kann also keinesfalls alle terminlichen Ansprüche erfüllen, die an eine reguläre MV gestellt werden.
Deine Aussage “Der Passus ’auf Antrag des Mitgliedes’ ist durch die generelle Versendung obsolet” teile ich nicht. Ein Passus wird doch nicht automatisch dadurch ungültig, dass ein anderer Teilaspekt anders gehandhabt wird. Nur weil wir entschieden haben, die Fernwahl als Onlinewahl allen zur Verfügung zu stellen und von der Beantragung der Fernwahl abzusehen, ist davon in meinen Augen nicht automatisch die Zusendung aller Berichte ebenfalls betroffen. Für Künftiges ist ohnedies abzuwarten, wie die MV über den Antrag S1 (Klarstellung Fernwahlen) befindet, der ja u.a. dieses Erfordernis beseitigen möchte.
Unser Versprechen lautet: Das PDF des Jahresberichts wird in der Woche vor der MV vorliegen und entsprechend im Forum und auf wikimedia.de veröffentlicht werden. Insofern ergibt sich für alle Interessierten im Vorfeld der MV noch ausreichend Zeit, sich mit Daten und Informationen zu versorgen.
Ganz grundsätzlich möchte ich darauf verweisen, dass der Geschäftsbericht nur *ein Teil* einer umfänglichen Prozesskette ist:
- Ende letzter Woche haben unsere Wirtschaftsprüfer (KPMG) den Prüfungsbericht der Jahresabschlüsse vorgelegt und es hat eine Nachbesprechung mit dem Vorstand stattgefunden; - Die Jahresabschlüsse sind - in der absoluten Hochphase sämtlicher Steuerprüfer - erst letzten Freitag fertig geworden; seitdem liegen die finalen Zahlen vor - aber eben noch nicht in aufbereiteter und lesbarer Form; - Gestern veröffentlichten wir zudem den ausführlichen Impact Report https://meta.wikimedia.org/wiki/Grants:APG/Proposals/2013-2014_round1/Wikimedia_Deutschland_e.V./Impact_report_form, den die WMF immer zu Quartalsende fordert und von dem im Zweifelsfall erhebliche Einnahmen in der Zukunft abhängen.
Natürlich: Termintreue ist immer wichtig, vor allem im Geschäftsleben. Aber ich denke schon, dass aus dieser Zusammenstellung deutlich geworden sein müsste, weshalb es gerade bei terminlichen Änderungen (wie einer vorgezogenen MV) zu kleineren Anpassungen kommen muss. Dass die Einhaltung von satzungsgemäßen Fristen gleichwohl unser Anspruch war und ist, sollte ebenfalls klar sein.
Gruß, Jan
Am 31. März 2015 um 17:17 schrieb Steffen Prößdorf wiki@stepro.de:
Wertes Präsidium,
auch wenn ich damit sicher meinen Beliebtheitsfaktor bei Euch noch weiter senke, so das überhaupt noch möglich ist, muss ich doch gegen den angekündigten Satzungsverstoß protestieren.
Ich habe soeben per E-Mail die Unterlagen für die Fernwahl bekommen. In dieser Mail heißt es wörtlich: *"Der Geschäfts- und Finanzbericht werden als Jahresbericht 2014 auf der 16. Mitgliederversammlung vorliegen. Der Link zum PDF des Jahresberichts 2014 wird Dir zusammen mit dem Protokoll der 16. Mitgliederversammlung per E-Mail zugesendet werden."*
Das ist absolut inakzeptabel. Es ist den Vereinsmitgliedern nicht zuzumuten, Geschäfts- und Finanzbericht erst während der laufenden MV zu lesen und sich ein Urteil darüber zu bilden. So können auch kaum Nachfragen dazu gestellt werden, da diese Dokumente i. A. auch keine leichte Kost sind, und die Bilanzierung nach IDW HFA 21 nicht gerade selbst erklärend ist. Die Zugänglichmachung mit dem Protokoll *nach* der MV ist dabei nicht allzu hilfreich.
In unserer Satzung heißt es in § 8 (2): *"Die Unterlagen für diese Fernwahl sind auf Antrag des Mitgliedes spätestens zwei Wochen vor der Versammlung zu verschicken. Ihnen ist auch der Geschäftsbericht und der Finanzbericht beizufügen."* Das ist für eine sinnvolle Beschäftigung mit diesen Unterlagen unerlässlich. Der Passus "auf Antrag des Mitgliedes" ist durch die generelle Versendung obsolet.
Selbstverständlich können diese Berichte digital oder per Link versendet werden, das ist heutzutage und speziell für unseren Verein sicher kein Problem. Allerdings hat dies wie in der Satzung vorgesehen 2 Wochen vor der MV zu erfolgen, und nicht erst *auf* der MV.
Beste Grüße, Steffen _______________________________________________ VereinDE-l mailing list VereinDE-l@lists.wikimedia.org https://lists.wikimedia.org/mailman/listinfo/vereinde-l
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