Hallo,
weiter unten ist die Email eines Lehrers zitiert, der von einem Lehrmittelunternehmen aufgefordert wurde, eine Selbstbauanleitung für ein interaktives Whiteboard wg. mutmasslicher Patentverletzung aus dem Netz zu entfernen. Die Firma war so nett und hat erst eine Email geschrieben bevor sie eine Abmahnung verschickt. Man sollte also erstmal nett zu ihr sein.
Kann jemand dem Lehrer eine qualifizierte Antwort geben, ob er die Anleitung veröffentlichen darf? (Warum haben Schulbehörden keine Anwälte für solche Fragen?)
Gruß, Thomas Koch, http://www.koch.ro
Wolfgang Autenrieth: Liebe kollegen,
auf meiner Seite
http://www.autenrieths.de/links/linkwii.htm
hatte ich eine Bastelanleitung für ein "Schwabenboard" - eine Low-cost-Lösung auf Basis der Nintendo-Wii-Fernbedienung für ein interaktives Whiteboard auf Basis einer Idee von Johnny Chung Lee ins Netz gestellt. Nun war eine Firma so schlau, sich für dieses Prinzip einen Gebrauchsmusterschutz eintragen zu lassen und untersagt mir mit folgender Mail, meine Anleitung weiterhin zu publizieren: --------------------------------------------------------
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir bitten Sie hiermit Ihre Aktivitäten bezüglich der interaktiven Whiteboard Lösung auf Basis des Wiiremote Controllers einzustellen und sämtliche Anleitungen zum Bau dieser Lösung zu löschen, da wir das Patent auf die Gebrauchsmuster Lösung des Interaktiven Whiteboards auf Basis des Wiiremote Controllers besitzen. Bitte unterlassen Sie Bauanleitungen zu veröffentlichen, die auf die Lösung des Interaktiven Whiteboard auf Basis des Wiiremote Controllers darstellen.
Danke für Ihre Mitarbeit!
mit freundlichen Grüßen aus Nastätten
Elearningsolutions UG Steffen Berkenkamp
Büro Nastätten Poststr. 12 56355 Nastätten Tel 06772 /9191800 Fax 06772/9191809 Mail:sberkenkamp@elearningsolutions.demailto:sberkenkamp@elearningsolution s.de Web:www.elearningsolutions.dehttp://www.elearningsolutions.de/ [cid:image001.jpg@01CBED94.283DE9C0]
HRB Koblenz 21503 StNr. 22/658/0043/8 Geschäftsführer: Steffen Berkenkamp -----------------------------------------------------
Können die das?
Was ist an
http://www.autenrieths.de/links/linkwii_alt.htm verbietbar?
Kann ich meine Anleitung in der Form http://www.autenrieths.de/links/linkwii3.htm
stehen lassen oder muss ich dort noch etwas entfernen? Haben die Herren überhaupt eine Handhabe mir diese Anleitung zu untersagen?
Darf ich überhaupt den Grund für die Entfernung - und die Mail wie auf http://www.autenrieths.de/links/linkwii.htm zitieren?
Grüße
Wolfgang Autenrieth
Thomas Koch schrieb am 29.03.2011 08:12:
Hallo,
weiter unten ist die Email eines Lehrers zitiert, der von einem Lehrmittelunternehmen aufgefordert wurde, eine Selbstbauanleitung für ein interaktives Whiteboard wg. mutmasslicher Patentverletzung aus dem Netz zu entfernen. Die Firma war so nett und hat erst eine Email geschrieben bevor sie eine Abmahnung verschickt. Man sollte also erstmal nett zu ihr sein.
Kann jemand dem Lehrer eine qualifizierte Antwort geben, ob er die Anleitung veröffentlichen darf? (Warum haben Schulbehörden keine Anwälte für solche Fragen?)
Gruß, Thomas Koch, http://www.koch.ro
Ich hoffe doch, kein Listenabonnent ist so verrückt, hier öffentlich eine Rechtsberatung im Einzelfall durchzuführen. Die Geschichte mag interessant sein, die Frage ist hier m. E. aber völlig deplaziert.
Stepro
vereinde-l@lists.wikimedia.org