Die freie Enzyklopädie Wikipedia darf auch weiterhin den bürgerlichen Namen des 1998 verstorbenen Hackers [[de:Tron (Hacker)|Tron]] nennen. Das Landgericht Berlin zog mit der endgültigen Zurückweisung der Berufung einen Schlussstrich unter ein Verfahren, das die Eltern von Tron im Januar 2006 gegen den Verein Wikimedia Deutschland - Gesellschaft zur Förderung Freien Wissens e.V. angestrengt hatten.
Dem gemeinnützigen Verein war es durch eine am 17. Januar 2006 erwirkte einstweilige Verfügung vorübergehend untersagt worden, von seiner Domain wikipedia.de auf die von der US-amerikanischen Wikimedia Foundation betriebene freie Enzyklopädie Wikipedia weiterzuleiten, solange dort der bürgerliche Name des Hackers genannt wird. Bereits einen Tag nach Zustellung des Beschlusses hatte das Amtsgericht Charlottenburg die Vollstreckung der Verfügung ausgesetzt und so eine Weiterleitung wieder möglich gemacht. Nach einer mündlichen Verhandlung hob das Gericht am 9. Februar die Verfügung dann endgültig auf. Nach Überzeugung des Amtsgerichts verletzt die Nennung des Klarnamens nicht das postmortale Persönlichkeitsrecht von Boris F. und auch nicht das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Vaters, der den gleichen Nachnamen trägt.
Gegen die amtsgerichtliche Entscheidung hatten die Eltern Berufung eingelegt. Diese wurde nun von der Pressekammer des Landgerichts Berlin verworfen. "Das Gericht sah weder das postmortale Persönlichkeitsrecht von Tron, noch das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Eltern oder das informationelle Selbstbestimmungsrecht der Beteiligten verletzt. Unter jedem juristischen Aspekt ist damit geklärt, dass der Klarname genannt werden darf. Wir fühlen uns in unserer Rechtsauffassung absolut bestätigt, die wir von Anfang an vertreten hatten", hob Wikimedia-Anwalt Thorsten Feldmann von der Berliner Kanzlei JBB Rechtsanwälte hervor.
Die Entscheidung ist rechtskräftig. Eine weitere Anfechtungsmöglichkeit gibt es nicht.
"Wir sind froh, dass beide Gerichte unserer Auffassung gefolgt sind", meint der Erste Vorsitzende von Wikimedia Deutschland, Kurt Jansson, und verbindet damit die Hoffnung, "dass damit nicht nur die juristische Auseinandersetzung, sondern auch die öffentliche Schlammschlacht um die Nennung des Namens endgültig beendet ist". Denn diese habe dem Ansehen von Tron - ganz im Gegensatz zu der Nennung seines Namens in einem enzyklopädischen Kontext - wirklich geschadet.
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