Hallo Verein,
sehr schockiert las ich erst heute vom Ende 2007 veröffentlichen Schlussbericht [1] der Enquetekommission „Kultur in Deutschland“ des Bundestages. In den Handlungsempfehlungen taucht folgender Punkt auf:
"Die Enquete-Kommission empfiehlt dem Deutschen Bundestag, in § 59 Absatz 1 Urhebergesetz eine Vergütungspflicht für die Abbildung von Werken – ausgenommen Bauwerken – im öffentlichen Raum einzuführen, die dann eintritt, wenn die Abbildung gewerblich verwertet wird und die Darstellungsabsicht sich auf das jeweilige Werk richtet."
§ 59 Absatz 1 [2] ist aber genau der Paragraf zur Panoramafreiheit, von dem die Wikipedia stark profitiert. Eine solche Einschränkung könnte bei uns zu solchen Artikeln wie dem französischen Artikel über das Atomium [3] führen: diese wären praktisch unbebildert. Wobei bei einem Fall wie dem Atomium vermutlich erst ein Gericht entscheiden müsste, ob es sich um ein Kunstwerk oder ein Bauwerk handelt...
Weitere Informationen gibt es auch unter netzpolitik.org [4]. Ich weiß nicht, wie der Verein intervenieren kann, aber alleine die Tatsache, dass eine solche weitreichende Änderung noch nichteinmal richtig öffentlich kommuniziert wurde, finde ich sehr schade. Vielleicht würde schon eine Pressemitteilung, mit der sich Wikimedia Deutschland klar gegen diese Änderung stellt, helfen?!
[1] http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/070/1607000.pdf [2] http://www.bundesrecht.juris.de/urhg/__59.html [3] http://fr.wikipedia.org/wiki/Atomium [4] http://netzpolitik.org/2008/urheberrecht-vs-panoramafreiheit/
Grüße, Christian Thiele / APPER
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