Hallo!
Auf Commons wird WMDE gebeten, bei der Klärung rechtlicher Fragen zu einem Verbot der Veröffentlichung unter einer Freien Lizenz per Hausrechtsanspruch zu helfen. Ich möchte diese Bitte unterstützen und bringe sie deshalb hier ein.
Aktueller Anlass [1]: Die Deutsche Bahn AG verbietet per Hausordnung die Veröffentlichung von Fotos, die auf ihrem Grund und Boden aufgenommen wurden, für kommerzielle Zwecke. Ihr Verbot per Hausrecht macht die DB ausdrücklich für die Veröffentlichung auf Commons bzw. Wikipedia geltend, da unsere Lizenzen jedermann eine kommerzielle Nutzung gestatten. Die Kategorie Deutsche Bahnhöfe enthält ca. 12.000 Bilddateien (sind nicht alle betroffen). Auf Anfrage einzelner Fotografen wurden auf Commons bereits Bilder gelöscht.
Die grundsätzlichen Fragen betreffen zum Beispiel auch Fotos aus (privaten) Zoos, deren Veröffentlichung per Zoo-Ordnung gar nicht oder nur zu privaten Zwecken gestattet wird.
Hier also die Fragen, zu denen WMDE um Hilfe per Rechtsgutachten gebeten wird:
* In wieweit kann der Lizenzstatus von Bildern durch das Hausrecht am Aufnahmeort beeinflusst/beschränkt werden? o Beispiel 1: Die DB AG verbietet die Veröffentlichung von Fotoaufnahmen auf ihrem Grund und Boden zu kommerziellen Zwecken.[2][3] o Beispiel 2: Der Tierpark Nürnberg untersagt das Filmen und Fotografieren zu kommerziellen Zwecken.[4][5] o Beispiel 3: Der Tierpark Hagenbeck verbietet jegliche öffentliche Verwertung von Bildmaterial ohne ausdrückliche Genehmigung.[6][7]
* Dürfen diese Dateien trotzdem auf Commons gehostet werden (die Lizenz muss ja kommerzielle Nutzung erlauben)?
* Geht der Fotograf durch Betreten des Privatgeländes per Hausordnung ein Vertragsverhältnis ein und verletzt mit dem Upload auf Commons unter einer Freien Lizenz geltendes Recht? o Wenn ja, wie wirkt sich die Rechtsverletzung auf den Seitenbetreiber aus (Stichwort "Forenhaftung")?
* Verlieren Freie Lizenzen von Bildern, bei deren Anfertigung eine Hausrechtsverletzung begangen wurde, ihre Gültigkeit?
* Sind Nachnutzer gebunden an den Vertrag(?) zwischen dem Hausrechtsinhaber und dem Fotografen? Anders formuliert: Verletzen sie das Hausrecht der Grundstückseigner bei kommerzieller Nutzung? o Wenn ja, ist es rechtlich ratsam oder erforderlich an diesen Bildern auf Commons einen Hausrechte-Hinweis anzubringen vergleichbar mit Vorlage:Bild-LogoSH [8], Vorlage:Panoramafreiheit [9] oder Template:Personality [10] ?
* Speziell zur Bahn AG (1994 aus der Fusion der staatlichen Deutschen Bundesbahn und Deutschen Reichsbahn entstanden): Besteht der behauptete Hausrechtsanspruch überhaupt? Wenn ja, wie weit ist seine Reichweite, z.B. in Bezug auf den Aufnahmezeitpunkt?
* Das Gutachten sollte Rechtssicherheit für den Photographen/Uploader und für potentielle Nachnutzer herstellen.
Viele Grüße Martina
[1] http://commons.wikimedia.org/wiki/Commons:Forum#LA_auf_deutsche_Bahnhoffotos [2] http://www.lewitzgalerie.de/forum/viewthread.php?thread_id=3&pid=3#post_... [3] http://commons.wikimedia.org/wiki/Category:Train_stations_in_Germany [4] http://www.hagenbeck-tierpark.de/tierpark/besucherservice/hausordnung.html [5] http://commons.wikimedia.org/wiki/Category:Tierpark_Hagenbeck [6] http://www.tiergarten.nuernberg.de/v04/fileadmin/neu/pdf/Seiteninhalte/Infor... [7] http://commons.wikimedia.org/wiki/Category:Tiergarten_N%C3%BCrnberg [8] http://de.wikipedia.org/wiki/Vorlage:Bild-LogoSH [9] http://de.wikipedia.org/wiki/Vorlage:Panoramafreiheit [10] http://commons.wikimedia.org/wiki/Template:Personality
Ich unterstütze diese Anfrage, nur ein paar Ergänzungen: * mit Hagenbeck gab es schon mal richtig Ärger, das ist allerdings nicht öffentlich sichtbar. * Inhaber eines Presseausweises dürfen in staatlichen/kommunalen Zoos fotografieren (Hagenbeck ist nicht staatlich), die Zoos sind sogar gesetzlich verpflichtet, die Fotografen zu unterstützen. Gibt es eine Möglichkeit, daß sich WMDE dafür einsetzt, daß Wikimedia-Fotografen einen ordentlichen Presseausweis erhalten? (Erklärung: es gibt "nicht ordentliche"!) * Kann WMDE eine Fotoerlaubnis auch für kommerzielle Zwecke für Wikimedia-Fotografen bei der DB AG aushandeln? Eventuell Modell Bundesarchiv, verringerte Auflösung, der Bahn werden die Bilder in voller Auflösung zur Verfügung gestellt?
Am 20. Mai 2010 20:30 schrieb Martina Nolte kontakt@martina-nolte.de:
Hallo!
Auf Commons wird WMDE gebeten, bei der Klärung rechtlicher Fragen zu einem Verbot der Veröffentlichung unter einer Freien Lizenz per Hausrechtsanspruch zu helfen. Ich möchte diese Bitte unterstützen und bringe sie deshalb hier ein.
Aktueller Anlass [1]: Die Deutsche Bahn AG verbietet per Hausordnung die Veröffentlichung von Fotos, die auf ihrem Grund und Boden aufgenommen wurden, für kommerzielle Zwecke. Ihr Verbot per Hausrecht macht die DB ausdrücklich für die Veröffentlichung auf Commons bzw. Wikipedia geltend, da unsere Lizenzen jedermann eine kommerzielle Nutzung gestatten. Die Kategorie Deutsche Bahnhöfe enthält ca. 12.000 Bilddateien (sind nicht alle betroffen). Auf Anfrage einzelner Fotografen wurden auf Commons bereits Bilder gelöscht.
Die grundsätzlichen Fragen betreffen zum Beispiel auch Fotos aus (privaten) Zoos, deren Veröffentlichung per Zoo-Ordnung gar nicht oder nur zu privaten Zwecken gestattet wird.
Hier also die Fragen, zu denen WMDE um Hilfe per Rechtsgutachten gebeten wird:
- In wieweit kann der Lizenzstatus von Bildern durch das Hausrecht am
Aufnahmeort beeinflusst/beschränkt werden? o Beispiel 1: Die DB AG verbietet die Veröffentlichung von Fotoaufnahmen auf ihrem Grund und Boden zu kommerziellen Zwecken.[2][3] o Beispiel 2: Der Tierpark Nürnberg untersagt das Filmen und Fotografieren zu kommerziellen Zwecken.[4][5] o Beispiel 3: Der Tierpark Hagenbeck verbietet jegliche öffentliche Verwertung von Bildmaterial ohne ausdrückliche Genehmigung.[6][7]
- Dürfen diese Dateien trotzdem auf Commons gehostet werden (die Lizenz
muss ja kommerzielle Nutzung erlauben)?
- Geht der Fotograf durch Betreten des Privatgeländes per Hausordnung
ein Vertragsverhältnis ein und verletzt mit dem Upload auf Commons unter einer Freien Lizenz geltendes Recht? o Wenn ja, wie wirkt sich die Rechtsverletzung auf den Seitenbetreiber aus (Stichwort "Forenhaftung")?
- Verlieren Freie Lizenzen von Bildern, bei deren Anfertigung eine
Hausrechtsverletzung begangen wurde, ihre Gültigkeit?
- Sind Nachnutzer gebunden an den Vertrag(?) zwischen dem
Hausrechtsinhaber und dem Fotografen? Anders formuliert: Verletzen sie das Hausrecht der Grundstückseigner bei kommerzieller Nutzung? o Wenn ja, ist es rechtlich ratsam oder erforderlich an diesen Bildern auf Commons einen Hausrechte-Hinweis anzubringen vergleichbar mit Vorlage:Bild-LogoSH [8], Vorlage:Panoramafreiheit [9] oder Template:Personality [10] ?
- Speziell zur Bahn AG (1994 aus der Fusion der staatlichen Deutschen
Bundesbahn und Deutschen Reichsbahn entstanden): Besteht der behauptete Hausrechtsanspruch überhaupt? Wenn ja, wie weit ist seine Reichweite, z.B. in Bezug auf den Aufnahmezeitpunkt?
- Das Gutachten sollte Rechtssicherheit für den Photographen/Uploader
und für potentielle Nachnutzer herstellen.
Viele Grüße Martina
[1]
http://commons.wikimedia.org/wiki/Commons:Forum#LA_auf_deutsche_Bahnhoffotos [2] http://www.lewitzgalerie.de/forum/viewthread.php?thread_id=3&pid=3#post_... [3] http://commons.wikimedia.org/wiki/Category:Train_stations_in_Germany [4] http://www.hagenbeck-tierpark.de/tierpark/besucherservice/hausordnung.html [5] http://commons.wikimedia.org/wiki/Category:Tierpark_Hagenbeck [6]
http://www.tiergarten.nuernberg.de/v04/fileadmin/neu/pdf/Seiteninhalte/Infor... [7] http://commons.wikimedia.org/wiki/Category:Tiergarten_N%C3%BCrnberg [8] http://de.wikipedia.org/wiki/Vorlage:Bild-LogoSH [9] http://de.wikipedia.org/wiki/Vorlage:Panoramafreiheit [10] http://commons.wikimedia.org/wiki/Template:Personality
VereinDE-l mailing list VereinDE-l@lists.wikimedia.org https://lists.wikimedia.org/mailman/listinfo/vereinde-l
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Am 20.05.2010 21:08, schrieb Ralf Roletschek:
- Kann WMDE eine Fotoerlaubnis auch für kommerzielle Zwecke für
Wikimedia-Fotografen bei der DB AG aushandeln? Eventuell Modell Bundesarchiv, verringerte Auflösung, der Bahn werden die Bilder in voller Auflösung zur Verfügung gestellt?
Hier sollte man erstmal der DB AG klar machen, dass eine Lizenzierung unter einer für Wikimedia geeigneten Lizenz für den jeweiligen Fotografen keinerlei finanziellen Vorteil bringt. So mit ist eine Abstellung auf gewerbliche Fotoaufnahmen äußerst schwierig zu führen.
Eine Fotoerlaubnis für kommerzielle Zwecke (d.h. Einnahmen für den Fotografen) wäre bei einer Verbindung dieser beiden Anliegen in meinen Augen kontraproduktiv. Hier wäre dann eher die Entscheidung des gewerblich arbeitenden Fotografen gefragt, ob er seine eigenen Bilder unter den von dir vorgeschlagenen Bedingungen hochlädt.
Gruß Liesel
Das wurde mal wieder falsch verstanden, mir gings nicht darum, daß die Fotografen was verdienen. Es geht eher darum, daß die Bahn volle Auflösung bekommt, auf Commons jedoch nur verringerte zur Verfügung gestellt wird.
Am 20. Mai 2010 21:44 schrieb Liesel koehler-liesel73@gmx.de:
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Am 20.05.2010 21:08, schrieb Ralf Roletschek:
- Kann WMDE eine Fotoerlaubnis auch für kommerzielle Zwecke für
Wikimedia-Fotografen bei der DB AG aushandeln? Eventuell Modell Bundesarchiv, verringerte Auflösung, der Bahn werden die Bilder in voller Auflösung zur Verfügung gestellt?
Hier sollte man erstmal der DB AG klar machen, dass eine Lizenzierung unter einer für Wikimedia geeigneten Lizenz für den jeweiligen Fotografen keinerlei finanziellen Vorteil bringt. So mit ist eine Abstellung auf gewerbliche Fotoaufnahmen äußerst schwierig zu führen.
Eine Fotoerlaubnis für kommerzielle Zwecke (d.h. Einnahmen für den Fotografen) wäre bei einer Verbindung dieser beiden Anliegen in meinen Augen kontraproduktiv. Hier wäre dann eher die Entscheidung des gewerblich arbeitenden Fotografen gefragt, ob er seine eigenen Bilder unter den von dir vorgeschlagenen Bedingungen hochlädt.
Gruß Liesel
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Solche Vorschläge, die Bilder nur mit geringer Auflösung hochzuladen, kamen doch schon öfter bzw. das wurde schon öfter so gemacht. Allerdings gibt es da auch den Einwand, dass die Lizenz dann auch für das Bild mit der besseren Auflösung gelte (weil das gleiche Werk?). Insofern wäre das Bild, das die DB bekommt, ab dessen Veröffentlichung (die vermutlich kommen würde) auch unter der Lizenz und damit der der DB versprochene Vorteil/ die Einschränkung dahin. Ich weiß nicht mehr, wo das wer geäußert hat, vermute aber, Ralf und Martina wissen das, da die mehr an solchen Diskussionen beteiligt sind.
Die Anfrage nach dem Rechtsgutachten unterstütze ich.
Alex
-----Ursprüngliche Nachricht----- Von: vereinde-l-bounces@lists.wikimedia.org [mailto:vereinde-l-bounces@lists.wikimedia.org] Im Auftrag von Ralf Roletschek Gesendet: Donnerstag, 20. Mai 2010 21:50 An: Mailingliste des Wikimedia Deutschland e. V. / mailing list of Wikimedia Deutschland e. V. Betreff: Re: [VereinDE-l] Bitte um Rechtsgutachten: Hausrecht versus Freie Lizenz
Das wurde mal wieder falsch verstanden, mir gings nicht darum, daß die Fotografen was verdienen. Es geht eher darum, daß die Bahn volle Auflösung bekommt, auf Commons jedoch nur verringerte zur Verfügung gestellt wird.
Am 20. Mai 2010 21:44 schrieb Liesel koehler-liesel73@gmx.de:
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Am 20.05.2010 21:08, schrieb Ralf Roletschek:
- Kann WMDE eine Fotoerlaubnis auch für kommerzielle Zwecke für
Wikimedia-Fotografen bei der DB AG aushandeln? Eventuell Modell Bundesarchiv, verringerte Auflösung, der Bahn werden die Bilder in
voller
Auflösung zur Verfügung gestellt?
Hier sollte man erstmal der DB AG klar machen, dass eine Lizenzierung unter einer für Wikimedia geeigneten Lizenz für den jeweiligen Fotografen keinerlei finanziellen Vorteil bringt. So mit ist eine Abstellung auf gewerbliche Fotoaufnahmen äußerst schwierig zu führen.
Eine Fotoerlaubnis für kommerzielle Zwecke (d.h. Einnahmen für den Fotografen) wäre bei einer Verbindung dieser beiden Anliegen in meinen Augen kontraproduktiv. Hier wäre dann eher die Entscheidung des gewerblich arbeitenden Fotografen gefragt, ob er seine eigenen Bilder unter den von dir vorgeschlagenen Bedingungen hochlädt.
Gruß Liesel
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Hallo, Am Donnerstag 20 Mai 2010 21:59:07 schrieb Alexander Juhrich:
Allerdings gibt es da auch den Einwand, dass die Lizenz dann auch für das Bild mit der besseren Auflösung gelte (weil das gleiche Werk?).
dies ist IMHO falsch. Als Eigentümer des Urheberrechtes kann man beliebig viele "Kopien" seines Werkes machen und jede dieser Kopien mit einer anderen Lizenz ausstatten (IANAL).
Ein Rechtgutachten zu dem Fall ist sicherlich interresant, ich glaube nur nicht, dass es letztendliche Klarheit bringen wird.
Mit freundlichen Grüßen DaB.
Hallo!
Ein Rechtgutachten zu dem Fall ist sicherlich interresant, ich glaube nur nicht, dass es letztendliche Klarheit bringen wird.
"Letztendliche Klarheit" kann niemand erwarten. Das bringen nicht einmal einzelne Gerichtsurteile (die ja zwischen Instanzen und Ländern variieren können). Ein Rechtsgutachten kann jedoch die größten Fallstricke und einen realistisch gangbaren Korridor aufzeigen.
Den Vorschlag, dass Wikimedia z.B. mit der Bahn AG oder Hagenbecks ins Gespräch geht, begrüße ich im Grunde. Das würde vielleicht zu guten Einzellösungen führen. Die grundsätzliche Frage aber ist damit nicht vom Tisch. Es geht hier neben der Bahn auch um Hunderte von Zoos (Auswahl mit Fotosituation http://www.zooliste.de) und Zigtausende von Fotos (http://commons.wikimedia.org/wiki/Category:Zoos_in_Germany).
Grüße Martina
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Am 20.05.2010 21:50, schrieb Ralf Roletschek:
Das wurde mal wieder falsch verstanden, mir gings nicht darum, daß die Fotografen was verdienen. Es geht eher darum, daß die Bahn volle Auflösung bekommt, auf Commons jedoch nur verringerte zur Verfügung gestellt wird.
So etwas kann man anbieten, wenn sich die Hausherren allzu uneinsichtig zeigen. Man sollte nicht alle Karten mit einmal ausspielen.
Gruß Liesel
koehler-liesel73@gmx.de (Liesel) am 20.05.10:
Am 20.05.2010 21:50, schrieb Ralf Roletschek:
Das wurde mal wieder falsch verstanden, mir gings nicht darum, daß die Fotografen was verdienen. Es geht eher darum, daß die Bahn volle Auflösung bekommt, auf Commons jedoch nur verringerte zur Verfügung gestellt wird.
So etwas kann man anbieten, wenn sich die Hausherren allzu uneinsichtig zeigen. Man sollte nicht alle Karten mit einmal ausspielen.
Ack.
Rainer
Martina Nolte kontakt@martina-nolte.de wrote:
Auf Commons wird WMDE gebeten, bei der Klärung rechtlicher Fragen zu einem Verbot der Veröffentlichung unter einer Freien Lizenz per Hausrechtsanspruch zu helfen. Ich möchte diese Bitte unterstützen und bringe sie deshalb hier ein. [...]
+1.
Tim
Hi Martina,
Danke für die spannenden Fragen - wir werden diese (erweitert um einige Punkte) von unseren Anwälten klären lassen und die Ergebnisse entsprechend veröffentlichen. Ziel sollte es sein, diese dann für Vorlagen / Musterschreiben zu verwenden, mit denen man sich an die entsprechenden Hausordnungsaussteller wenden kann. Das ganze wird wohl zwei, drei Wochen dauern, denke ich. Ich melde mich, sobald ich mehr weiß.
Mit freundlichen Grüßen,
Pavel Richter Geschäftsführer ------------------------------------- Wikimedia Deutschland - Gesellschaft zur Förderung Freien Wissens e. V. Eingetragen im Vereinsregister des Amtsgerichts Berlin-Charlottenburg unter der Nummer 23855 Nz. Als gemeinnützig anerkannt durch das Finanzamt für Körperschaften I Berlin, Steuernummer 27/681/51985.
-----Ursprüngliche Nachricht----- Von: vereinde-l-bounces@lists.wikimedia.org [mailto:vereinde-l- bounces@lists.wikimedia.org] Im Auftrag von Martina Nolte Gesendet: Donnerstag, 20. Mai 2010 20:30 An: WMD Mailingliste Betreff: [VereinDE-l] Bitte um Rechtsgutachten: Hausrecht versus Freie Lizenz
Hallo!
Auf Commons wird WMDE gebeten, bei der Klärung rechtlicher Fragen zu einem Verbot der Veröffentlichung unter einer Freien Lizenz per Hausrechtsanspruch zu helfen. Ich möchte diese Bitte unterstützen und bringe sie deshalb hier ein.
Aktueller Anlass [1]: Die Deutsche Bahn AG verbietet per Hausordnung die Veröffentlichung von Fotos, die auf ihrem Grund und Boden aufgenommen wurden, für kommerzielle Zwecke. Ihr Verbot per Hausrecht macht die DB ausdrücklich für die Veröffentlichung auf Commons bzw. Wikipedia geltend, da unsere Lizenzen jedermann eine kommerzielle Nutzung gestatten. Die Kategorie Deutsche Bahnhöfe enthält ca. 12.000 Bilddateien (sind nicht alle betroffen). Auf Anfrage einzelner Fotografen wurden auf Commons bereits Bilder gelöscht.
Die grundsätzlichen Fragen betreffen zum Beispiel auch Fotos aus (privaten) Zoos, deren Veröffentlichung per Zoo-Ordnung gar nicht oder nur zu privaten Zwecken gestattet wird.
Hier also die Fragen, zu denen WMDE um Hilfe per Rechtsgutachten gebeten wird:
- In wieweit kann der Lizenzstatus von Bildern durch das Hausrecht am
Aufnahmeort beeinflusst/beschränkt werden? o Beispiel 1: Die DB AG verbietet die Veröffentlichung von Fotoaufnahmen auf ihrem Grund und Boden zu kommerziellen Zwecken.[2][3] o Beispiel 2: Der Tierpark Nürnberg untersagt das Filmen und Fotografieren zu kommerziellen Zwecken.[4][5] o Beispiel 3: Der Tierpark Hagenbeck verbietet jegliche öffentliche Verwertung von Bildmaterial ohne ausdrückliche Genehmigung.[6][7]
- Dürfen diese Dateien trotzdem auf Commons gehostet werden (die Lizenz
muss ja kommerzielle Nutzung erlauben)?
- Geht der Fotograf durch Betreten des Privatgeländes per Hausordnung
ein Vertragsverhältnis ein und verletzt mit dem Upload auf Commons unter einer Freien Lizenz geltendes Recht? o Wenn ja, wie wirkt sich die Rechtsverletzung auf den Seitenbetreiber aus (Stichwort "Forenhaftung")?
- Verlieren Freie Lizenzen von Bildern, bei deren Anfertigung eine
Hausrechtsverletzung begangen wurde, ihre Gültigkeit?
- Sind Nachnutzer gebunden an den Vertrag(?) zwischen dem
Hausrechtsinhaber und dem Fotografen? Anders formuliert: Verletzen sie das Hausrecht der Grundstückseigner bei kommerzieller Nutzung? o Wenn ja, ist es rechtlich ratsam oder erforderlich an diesen Bildern auf Commons einen Hausrechte-Hinweis anzubringen vergleichbar mit Vorlage:Bild-LogoSH [8], Vorlage:Panoramafreiheit [9] oder Template:Personality [10] ?
- Speziell zur Bahn AG (1994 aus der Fusion der staatlichen Deutschen
Bundesbahn und Deutschen Reichsbahn entstanden): Besteht der behauptete Hausrechtsanspruch überhaupt? Wenn ja, wie weit ist seine Reichweite, z.B. in Bezug auf den Aufnahmezeitpunkt?
- Das Gutachten sollte Rechtssicherheit für den Photographen/Uploader
und für potentielle Nachnutzer herstellen.
Viele Grüße Martina
[1] http://commons.wikimedia.org/wiki/Commons:Forum#LA_auf_deutsche_Bahnhof fotos [2] http://www.lewitzgalerie.de/forum/viewthread.php?thread_id=3&pid=3#post _3 [3] http://commons.wikimedia.org/wiki/Category:Train_stations_in_Germany [4] http://www.hagenbeck- tierpark.de/tierpark/besucherservice/hausordnung.html [5] http://commons.wikimedia.org/wiki/Category:Tierpark_Hagenbeck [6] http://www.tiergarten.nuernberg.de/v04/fileadmin/neu/pdf/Seiteninhalte/ Informationen/download/Satzung.pdf [7] http://commons.wikimedia.org/wiki/Category:Tiergarten_N%C3%BCrnberg [8] http://de.wikipedia.org/wiki/Vorlage:Bild-LogoSH [9] http://de.wikipedia.org/wiki/Vorlage:Panoramafreiheit [10] http://commons.wikimedia.org/wiki/Template:Personality
VereinDE-l mailing list VereinDE-l@lists.wikimedia.org https://lists.wikimedia.org/mailman/listinfo/vereinde-l
Prima, danke!
Pavel Richter schrieb:
Hi Martina,
Danke für die spannenden Fragen - wir werden diese (erweitert um einige Punkte) von unseren Anwälten klären lassen und die Ergebnisse entsprechend veröffentlichen. Ziel sollte es sein, diese dann für Vorlagen / Musterschreiben zu verwenden, mit denen man sich an die entsprechenden Hausordnungsaussteller wenden kann. Das ganze wird wohl zwei, drei Wochen dauern, denke ich. Ich melde mich, sobald ich mehr weiß.
Mit freundlichen Grüßen,
Pavel Richter Geschäftsführer
Wikimedia Deutschland - Gesellschaft zur Förderung Freien Wissens e. V. Eingetragen im Vereinsregister des Amtsgerichts Berlin-Charlottenburg unter der Nummer 23855 Nz. Als gemeinnützig anerkannt durch das Finanzamt für Körperschaften I Berlin, Steuernummer 27/681/51985.
-----Ursprüngliche Nachricht----- Von: vereinde-l-bounces@lists.wikimedia.org [mailto:vereinde-l- bounces@lists.wikimedia.org] Im Auftrag von Martina Nolte Gesendet: Donnerstag, 20. Mai 2010 20:30 An: WMD Mailingliste Betreff: [VereinDE-l] Bitte um Rechtsgutachten: Hausrecht versus Freie Lizenz
Hallo!
Auf Commons wird WMDE gebeten, bei der Klärung rechtlicher Fragen zu einem Verbot der Veröffentlichung unter einer Freien Lizenz per Hausrechtsanspruch zu helfen. Ich möchte diese Bitte unterstützen und bringe sie deshalb hier ein.
Aktueller Anlass [1]: Die Deutsche Bahn AG verbietet per Hausordnung die Veröffentlichung von Fotos, die auf ihrem Grund und Boden aufgenommen wurden, für kommerzielle Zwecke. Ihr Verbot per Hausrecht macht die DB ausdrücklich für die Veröffentlichung auf Commons bzw. Wikipedia geltend, da unsere Lizenzen jedermann eine kommerzielle Nutzung gestatten. Die Kategorie Deutsche Bahnhöfe enthält ca. 12.000 Bilddateien (sind nicht alle betroffen). Auf Anfrage einzelner Fotografen wurden auf Commons bereits Bilder gelöscht.
Die grundsätzlichen Fragen betreffen zum Beispiel auch Fotos aus (privaten) Zoos, deren Veröffentlichung per Zoo-Ordnung gar nicht oder nur zu privaten Zwecken gestattet wird.
Hier also die Fragen, zu denen WMDE um Hilfe per Rechtsgutachten gebeten wird:
- In wieweit kann der Lizenzstatus von Bildern durch das Hausrecht am
Aufnahmeort beeinflusst/beschränkt werden? o Beispiel 1: Die DB AG verbietet die Veröffentlichung von Fotoaufnahmen auf ihrem Grund und Boden zu kommerziellen Zwecken.[2][3] o Beispiel 2: Der Tierpark Nürnberg untersagt das Filmen und Fotografieren zu kommerziellen Zwecken.[4][5] o Beispiel 3: Der Tierpark Hagenbeck verbietet jegliche öffentliche Verwertung von Bildmaterial ohne ausdrückliche Genehmigung.[6][7]
- Dürfen diese Dateien trotzdem auf Commons gehostet werden (die Lizenz
muss ja kommerzielle Nutzung erlauben)?
- Geht der Fotograf durch Betreten des Privatgeländes per Hausordnung
ein Vertragsverhältnis ein und verletzt mit dem Upload auf Commons unter einer Freien Lizenz geltendes Recht? o Wenn ja, wie wirkt sich die Rechtsverletzung auf den Seitenbetreiber aus (Stichwort "Forenhaftung")?
- Verlieren Freie Lizenzen von Bildern, bei deren Anfertigung eine
Hausrechtsverletzung begangen wurde, ihre Gültigkeit?
- Sind Nachnutzer gebunden an den Vertrag(?) zwischen dem
Hausrechtsinhaber und dem Fotografen? Anders formuliert: Verletzen sie das Hausrecht der Grundstückseigner bei kommerzieller Nutzung? o Wenn ja, ist es rechtlich ratsam oder erforderlich an diesen Bildern auf Commons einen Hausrechte-Hinweis anzubringen vergleichbar mit Vorlage:Bild-LogoSH [8], Vorlage:Panoramafreiheit [9] oder Template:Personality [10] ?
- Speziell zur Bahn AG (1994 aus der Fusion der staatlichen Deutschen
Bundesbahn und Deutschen Reichsbahn entstanden): Besteht der behauptete Hausrechtsanspruch überhaupt? Wenn ja, wie weit ist seine Reichweite, z.B. in Bezug auf den Aufnahmezeitpunkt?
- Das Gutachten sollte Rechtssicherheit für den Photographen/Uploader
und für potentielle Nachnutzer herstellen.
Viele Grüße Martina
[1] http://commons.wikimedia.org/wiki/Commons:Forum#LA_auf_deutsche_Bahnhof fotos [2] http://www.lewitzgalerie.de/forum/viewthread.php?thread_id=3&pid=3#post _3 [3] http://commons.wikimedia.org/wiki/Category:Train_stations_in_Germany [4] http://www.hagenbeck- tierpark.de/tierpark/besucherservice/hausordnung.html [5] http://commons.wikimedia.org/wiki/Category:Tierpark_Hagenbeck [6] http://www.tiergarten.nuernberg.de/v04/fileadmin/neu/pdf/Seiteninhalte/ Informationen/download/Satzung.pdf [7] http://commons.wikimedia.org/wiki/Category:Tiergarten_N%C3%BCrnberg [8] http://de.wikipedia.org/wiki/Vorlage:Bild-LogoSH [9] http://de.wikipedia.org/wiki/Vorlage:Panoramafreiheit [10] http://commons.wikimedia.org/wiki/Template:Personality
VereinDE-l mailing list VereinDE-l@lists.wikimedia.org https://lists.wikimedia.org/mailman/listinfo/vereinde-l
VereinDE-l mailing list VereinDE-l@lists.wikimedia.org https://lists.wikimedia.org/mailman/listinfo/vereinde-l
Erinnerungsmail... :-)
Wo ruht das Gutachten jetzt und wann wird es veröffentlicht?
Viele Grüße Martina
Am 02.06.2010 11:30, schrieb Pavel Richter:
Hi Martina,
Danke für die spannenden Fragen - wir werden diese (erweitert um einige Punkte) von unseren Anwälten klären lassen und die Ergebnisse entsprechend veröffentlichen. Ziel sollte es sein, diese dann für Vorlagen / Musterschreiben zu verwenden, mit denen man sich an die entsprechenden Hausordnungsaussteller wenden kann. Das ganze wird wohl zwei, drei Wochen dauern, denke ich. Ich melde mich, sobald ich mehr weiß.
Mit freundlichen Grüßen,
Pavel Richter Geschäftsführer
Wikimedia Deutschland - Gesellschaft zur Förderung Freien Wissens e. V. Eingetragen im Vereinsregister des Amtsgerichts Berlin-Charlottenburg unter der Nummer 23855 Nz. Als gemeinnützig anerkannt durch das Finanzamt für Körperschaften I Berlin, Steuernummer 27/681/51985.
-----Ursprüngliche Nachricht----- Von: vereinde-l-bounces@lists.wikimedia.org [mailto:vereinde-l- bounces@lists.wikimedia.org] Im Auftrag von Martina Nolte Gesendet: Donnerstag, 20. Mai 2010 20:30 An: WMD Mailingliste Betreff: [VereinDE-l] Bitte um Rechtsgutachten: Hausrecht versus Freie Lizenz
Hallo!
Auf Commons wird WMDE gebeten, bei der Klärung rechtlicher Fragen zu einem Verbot der Veröffentlichung unter einer Freien Lizenz per Hausrechtsanspruch zu helfen. Ich möchte diese Bitte unterstützen und bringe sie deshalb hier ein.
Aktueller Anlass [1]: Die Deutsche Bahn AG verbietet per Hausordnung die Veröffentlichung von Fotos, die auf ihrem Grund und Boden aufgenommen wurden, für kommerzielle Zwecke. Ihr Verbot per Hausrecht macht die DB ausdrücklich für die Veröffentlichung auf Commons bzw. Wikipedia geltend, da unsere Lizenzen jedermann eine kommerzielle Nutzung gestatten. Die Kategorie Deutsche Bahnhöfe enthält ca. 12.000 Bilddateien (sind nicht alle betroffen). Auf Anfrage einzelner Fotografen wurden auf Commons bereits Bilder gelöscht.
Die grundsätzlichen Fragen betreffen zum Beispiel auch Fotos aus (privaten) Zoos, deren Veröffentlichung per Zoo-Ordnung gar nicht oder nur zu privaten Zwecken gestattet wird.
Hier also die Fragen, zu denen WMDE um Hilfe per Rechtsgutachten gebeten wird:
- In wieweit kann der Lizenzstatus von Bildern durch das Hausrecht am
Aufnahmeort beeinflusst/beschränkt werden? o Beispiel 1: Die DB AG verbietet die Veröffentlichung von Fotoaufnahmen auf ihrem Grund und Boden zu kommerziellen Zwecken.[2][3] o Beispiel 2: Der Tierpark Nürnberg untersagt das Filmen und Fotografieren zu kommerziellen Zwecken.[4][5] o Beispiel 3: Der Tierpark Hagenbeck verbietet jegliche öffentliche Verwertung von Bildmaterial ohne ausdrückliche Genehmigung.[6][7]
- Dürfen diese Dateien trotzdem auf Commons gehostet werden (die Lizenz
muss ja kommerzielle Nutzung erlauben)?
- Geht der Fotograf durch Betreten des Privatgeländes per Hausordnung
ein Vertragsverhältnis ein und verletzt mit dem Upload auf Commons unter einer Freien Lizenz geltendes Recht? o Wenn ja, wie wirkt sich die Rechtsverletzung auf den Seitenbetreiber aus (Stichwort "Forenhaftung")?
- Verlieren Freie Lizenzen von Bildern, bei deren Anfertigung eine
Hausrechtsverletzung begangen wurde, ihre Gültigkeit?
- Sind Nachnutzer gebunden an den Vertrag(?) zwischen dem
Hausrechtsinhaber und dem Fotografen? Anders formuliert: Verletzen sie das Hausrecht der Grundstückseigner bei kommerzieller Nutzung? o Wenn ja, ist es rechtlich ratsam oder erforderlich an diesen Bildern auf Commons einen Hausrechte-Hinweis anzubringen vergleichbar mit Vorlage:Bild-LogoSH [8], Vorlage:Panoramafreiheit [9] oder Template:Personality [10] ?
- Speziell zur Bahn AG (1994 aus der Fusion der staatlichen Deutschen
Bundesbahn und Deutschen Reichsbahn entstanden): Besteht der behauptete Hausrechtsanspruch überhaupt? Wenn ja, wie weit ist seine Reichweite, z.B. in Bezug auf den Aufnahmezeitpunkt?
- Das Gutachten sollte Rechtssicherheit für den Photographen/Uploader
und für potentielle Nachnutzer herstellen.
Viele Grüße Martina
[1] http://commons.wikimedia.org/wiki/Commons:Forum#LA_auf_deutsche_Bahnhof fotos [2] http://www.lewitzgalerie.de/forum/viewthread.php?thread_id=3&pid=3#post _3 [3] http://commons.wikimedia.org/wiki/Category:Train_stations_in_Germany [4] http://www.hagenbeck- tierpark.de/tierpark/besucherservice/hausordnung.html [5] http://commons.wikimedia.org/wiki/Category:Tierpark_Hagenbeck [6] http://www.tiergarten.nuernberg.de/v04/fileadmin/neu/pdf/Seiteninhalte/ Informationen/download/Satzung.pdf [7] http://commons.wikimedia.org/wiki/Category:Tiergarten_N%C3%BCrnberg [8] http://de.wikipedia.org/wiki/Vorlage:Bild-LogoSH [9] http://de.wikipedia.org/wiki/Vorlage:Panoramafreiheit [10] http://commons.wikimedia.org/wiki/Template:Personality
VereinDE-l mailing list VereinDE-l@lists.wikimedia.org https://lists.wikimedia.org/mailman/listinfo/vereinde-l
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2011/2/11 Martina Nolte kontakt@martina-nolte.de:
Erinnerungsmail... :-)
Liebe Leute,
Inhalte der Wikimediaprojekte stehen entweder unter freien Lizenzen oder sind gemeinfrei. Der Anspruch ist, dass die Texte, Bilder, Töne und Videos durch jedermann zu beliebigen Zwecken genutzt werden können. Damit dieser Anspruch eingelöst werden kann, bemühen wir uns um Klarheit zu bestimmten rechtlichen Fragen. Diese Fragen kommen von den Diskussionsseiten der Wikipedia, von Euch in direkten Gesprächen, von Veranstaltungen, Podiumsdiskussionen und wir freuen uns über jeden Beitrag zu diesem Thema.
Die Rechtsanwaltskanzlei JBB hat für uns im Dezember zwei Fragen aus dem Bereich Bildrechte gutachterlich geprüft, auf die uns Martina Nolte aufmerksam gemacht hat. Wir haben die offenen Fragen auf zwei Themenkomplexe verdichtet und an JBB weitergeleitet. Und heute veröffentlichen wir die Antworten auf http://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Hausrecht_und_gem....
Wichtig und allen auf der Liste bekannt ist, dass Wikimedia Deutschland nicht Betreiberin der Wikipedia und ihrer Schwesterprojekte ist. Das Gutachten hat keine unmittelbare Auswirkung auf derzeit gelebte Praxis, z.B. auf Wikimedia Commons und sollte als Beitrag verstanden werden, die Diskussion innerhalb der Projekte fortzusetzen. Zudem ist in die Thematik in jüngerer Zeit wieder mehr Bewegung auf politischer und auf juristischer Ebene gekommen, insbesondere durch die BGH-Entscheidung Sanssouci (V ZR 44/10, V ZR 45/10, V ZR 46/10) , die nach der Fertigstellung des Gutachtens veröffentlicht wurde.
Für uns als Wikimedia Deutschland gilt weiterhin, dass wir die Versuche, gemeinfreie Werke nachträglich über Digitalisierung wieder dem Zugriff der Allgemeinheit zu entziehen, ablehnen. Was gemeinfrei ist, soll unabhängig vom Medium auch gemeinfrei bleiben. Dies umfasst alle Formen der Nutzung. Unser bevorzugter Weg bleibt, dass Einrichtungen ihre Digitalisate grundsätzlich und ohne Einschränkungen der Öffentlichkeit zur Verfügung stellen, gerne auch eingebettet in eine Kooperation mit Wikimedia und ihren Projekten. Wo immer dies nicht erfolgt, wollen wir uns um eine - notfalls auch gerichtliche - Klärung bemühen.
Viele Grüße, Mathias
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