Hinweis in eigener Sache: Ich bin kein Freund einer Vorstandsverkleinerung.
Dito. Die wäre genauso fatal wie die Abschaffung der Briefwahl. Man kann sich auch die Basis entziehen.
Naja, irgendwann werden die zur Versammlung geladenen (und nur die) über den auf einen oder zwei Posten verkleinerten Vorstand entscheiden...
Marcus
On 23.06.2008, at 15:32, Marcus Cyron wrote:
Naja, irgendwann werden die zur Versammlung geladenen (und nur die) über den auf einen oder zwei Posten verkleinerten Vorstand entscheiden...
Unfug: Der BGB-Vorstand besteht aus 4 Personen (1., 2. Vorsitzender, Schriftführer und Schatzmeister). Drunter geht nicht; selbst wenn man auf Beisitzer verzichten möchte.
Gruß
Henriette
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