öhm - gibts hierauf vielleicht mal eine antwort? bg poupou
________________________________ Von: Achim Raschka achim_raschka@gmx.de An: vereinde-l@lists.wikimedia.org Gesendet: 14:39 Mittwoch, 4.Januar 2012 Betreff: [VereinDE-l] Tagesordnungen und Protokolle von Präsidium und CPB-Ausschuss
Hallo ihr,
da southpark in seinem Blog unter http://www.iberty.net/2012/01/meine-erste-prasidiumsklausur.html gerade nach Kommentaren heischt, habe ich mich auf die Suche nach bisherigen Tagesordnungen und Protokollen des Präsidiums gemacht - ich denke, zumindest eine Telko wird es doch seit der MV gegeben haben, oder? Wo finde ich die TOs und Protokolle, die nach MV-Beschluss veröffentlicht werden sollten?
Da die Klausur am kommenden Wochenende stattfindet, gehe ich davon aus, dass auch dafür bis morgen eine Tagesordnung verfügbar ist - right?
Und da wir schonmal dabei sind: Auch vom CPB-Ausschuß konnte ich bislang keine Protokolle oder Tagesordnungen bezüglich der zweiten Runde finden. Die interessieren mich jedoch ebenso brennend.
Über sachdienliche Hinweise wäre ich sehr erfreut, Achim
Zur Erinnerung der Beschluß aus dem Protokoll der letzten MV:
1. Tagesordnungen aller Sitzungen des Präsidiums des WMDE e.V. werden mindestens 24 Stunden vor der entsprechenden Sitzung der Vereinsöffentlichkeit in geeigneter Weise (bsp. durch Veröffentlichung im Forum) zur Verfügung gestellt, Ausnahmen sind außerordentliche Sitzungen mit weniger als 24 Stunden Vorlaufszeit.
2. Alle Sitzungen der Vereinsgremien des WMDE e.V. werden protokolliert, das Protokoll wird spätestens 4 Wochen nach der Sitzung erstellt.
3. Alle Protokolle der Vereinsgremien des WMDE e.V. werden der Vereinsöffentlichkeit in geeigneter Weise (bsp. durch Veröffentlichung im Forum) und zeitnah (max. 1 Woche nach Protokollerstellung) durch vollständige Veröffentlichung zur Verfügung gestellt.
4. Auf gremieninternen Antrag und Mehrheit der Mitglieder der jeweiligen Gremien können sensible Teile der Sitzung als vertraulich deklariert werden. Für diese entfällt die Veröffentlichungspflicht nach 1); Antrag mit Abstimmungsergebnis und Behandlung und die Begründung für die Vertraulichkeit müssen jedoch im Protokoll Erwähnung finden und als vertraulich gekennzeichnet sein.
5. Die Veröffentlichung von als vertraulich eingestuften Punkten soll bei Wegfall des Grundes für die Vertraulichkeit nachgeholt werden. Als Vereinsgremien im Sinne dieses Antrags gelten die Mitgliederversammlung, das Präsidium (ehemals Vorstand) sowie der Budgetausschuss. Das Präsidium oder der Vorstand können weitere Gremien zur Protokollierung gemäß dieses Antrags verpflichten. Von der Pflichtveröffentlichung ausgeschlossen ist dagegen die Mitarbeiterschaft der Geschäftsstelle, solang sie nicht in Teilen in entsprechenden Gremien tätig ist.
Als Sitzungen im Sinne dieses Antrags gelten alle Klausuren, Sitzungen, Telefonkonferenzen Als Sitzungen im Sinne dieses Antrags gelten alle Klausuren, Sitzungen, Telefonkonferenzen und andere Zusammenkünfte (z.B. Chat, Skype).
Ggf. sind entsprechende Anpassungen in der Geschäftsordnung des Vereins und der Organe sowie anderer vereinsinterner Ordnungen notwendig, die entsprechend diesem Beschluss durchgeführt werden.