Hallo zusammen!
Frage zum Satzungsänderungsantrag "Nachrückregelung": http://meta.wikimedia.org/wiki/Mitgliederversammlung_2010/S_2
Die derzeitige Satzung sagt: "Scheidet ein Vorstandsmitglied nach §26 BGB vor Ablauf seiner Wahlzeit aus, rückt ein Beisitzer nach. Die Reihenfolge, in der die Beisitzer nachrücken sollen, wird bei deren Wahl festgelegt." Man kann das so lesen, dass derjenige Beisitzer mit den meisten Stimmen automatisch in den BGB-Vorstand nachrückt. Wenn derjenige aber z.B. nicht Vorsitzender oder Kassenprüfer sein will/kann, müsste er - so verstehe ich Sebastians dortige Anmerkung (korrigiere mich bitte ggf.) - komplett zurücktreten. Wir hätten dann zwei Vorstandspositionen unbesetzt. Ganz schlecht.
Stimmt das so überhaupt oder könnte ein Beisitzer den Staffelstab einfach an den nächsten weitergeben und dennoch Beisitzer bleiben? Ich sehe in der Satzung Spielraum, dass Vorstandskandidaten von vornherein bestimmte Ämter als Nachrücker ablehnen und wir dies quasi "bei deren Wahl" in der MV festlegen. Oder ist das Quark?
Grüße Martina