2008/10/23 Achim Raschka achim_raschka@gmx.de:
Yo - soweit golem. Frage meinerseits: Wie gehen wir damit um? Im Prinzip sind die Rechteinhaber ja die Autoren, von denen kann wiederum schlecht eine vollständige Kopie der Inhalte verlagt werden. Reicht ein Dump der de incl. Mediawiki zum Lesen? Wie oft sollte es da ein Update geben? Fragen über Fragen.
Korrektur: Rechteinhaber im Sinne des DNBG bezieht sich auf das Recht zur Veröffentlichung. Das sind 6 Milliarden Menschen (and counting). Eingeschränkt wird dies auf diejenigen, die in Deutschland niedergelassen sind oder eine Niederlassung haben, also 6 vielleicht 80 Millionen Menschen. Dem Gesetz nach sind diese alle ablieferungsverpflichtet, für alle Werke, an denen sie Vervielfältigungsrechte haben, also auch Aristoteles und der Linux-Kernel. Erst über Common Sense kommt man wieder auf realistischere Zahlen.
Ich persönlich wäre sehr dafür, dass sich eine brauchbare technische Lösung finden lässt, die uns trotz "beträchtlichem Aufwand" eine DNB-Archivierung ermöglicht.
Also. Grundlage für diese Pflichtexemplarverordnung ist das Gesetz über die Deutsche Nationalbibliothek. Der nächste Schritt ist, dass auf der Grundlage dieser Verordnung die DNB Sammelrichtlinien ausformulieren und veröffentlichen wird. Frühestens dann wird eine konkrete Technik vorgestellt, wie die Inhalte erfasst und gesammelt werden, bis dahin laufen einige kleinere Tests mit Musterkunden.
Drei Strategien sind derzeit im Gespräch:
* Upload der Daten durch die Rechteinhaber bzw. ausgewählte Ablieferungspflichtige * Bereitstellung der Daten über eine OAI-Schnittstelle durch die Rechte bzw. Ablieferungspflichtige * Crawling von .de durch die DNB
Kurz nach der Verabschiedung des DNBG habe ich die Berichterstatter der Bundestagsfraktionen im Kulturausschuss (federführend für das DNBG) angeschrieben, wie es sich bei PD-Werken oder bei Freien Inhalten verhält, was die Auswahl der Ablieferungspflichtigen angeht. Die Antwort vom BKM damals war insofern etwas schade, weil ich sie für eher unpraktikabel halte, am Ende sowas wie "DNB muss halt jemanden auswählen, bis dahin ist halt jeder grundsätzlich ablieferungspflichtig".
Bitte beachtet, dass dies alles nicht die Ansicht meines derzeitigen Arbeitgebers sein muss, vor allem nicht der nachfolgende Absatz: Ich glaube, dass es jetzt nach dem Erlass der Verordnung noch durchaus einige Zeiträume dauern kann, bis eine stabile, skalierende, regelbetriebene Lösung gibt.
Bis dahin weiss übrigens die DNB, dass wir gerne auch bereit sind, mit ihr über eine möglichst geschickte Ablieferung der Daten zu reden.
Mathias