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nochmal: Du musst dazu auch auf die MV kommen, während der Nicht-MV-Zeit hast du da kein Einsichtsrecht (siehe die von dir verlinkte Quelle).
Ich habe nichts anderes behauptet?! Siehe E-Mail von 12.39 Uhr:
Innerhalb einer Mitgliederversammlung habe ich das Recht, Fragen und Auskünfte zu allen Vereinsangelegenheiten zu stellen (§ 666 BGB).
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Mit freundlichen Grüßen
*B.Eng. René Schwarz* mail@rene-schwarz.com http://www.rene-schwarz.com