On Mon, 17 May 2010 13:32:20 +0200 Alice Wiegand wrote:
[...] in welcher Besoldungsgruppe der Sachbearbeiter ist, der gerade eine Baugenehmigung erteilt, wird nur dann deutlich, sofern er seine Amtsbezeichnung in seiner Unterschrift mitführt, was immer seltener der Fall ist.
Hallo,
in vielen Behörden stehen Amtsbezeichnungen einfach auf den Türschildern, bei Polizisten kann man den Dienstgrad auch direkt von den Schulterklappen ablesen und falls man selber in der betreffenden Behörde arbeitet und immer "brav" Daten gesammelt hat, kann man den aktuellen Dienstgrad auch aus den Glückwünschen zur letzten Beförderung aus der Hauszeitung ermitteln. Spätestens vor den Kollegen dürfte die eigene Amtsbezeichnung nicht zu verbergen sein (wenn die Amtsbezeichnungen einen Sinn in der Organisation der Behörde haben sollen, wäre es auch abwegig, diese geheim zu halten).
Ich habe auch mal gehört, viele Arbeiter außerhalb des Öffentlichen Dienstes würden tariflich festgelegten und damit prinzipiell öffentlich bekannten Lohn beziehen.
Aber was ich immer noch nicht verstanden habe: Was ist für den Betroffenen eigentlich schlimm, wenn sein Gehalt öffentlich ist? Bisher war es mir noch nie unangenehm, wenn mich jemand nach meinem Gehalt als Studentische Hilfskraft gefragt hat, mein Gehalt preiszugeben. Da wäre ich schon auf die Beweggründe neugierig, was andere an der Veröffentlichung ihrer Gehälter störend fänden.
MfG Stefan